Sicherheit im OnlineBanking

Per Browser-Erkennung vertrauenswürdige Geräte festlegen

Um die Sicherheit für Sie im OnlineBanking zu erhöhen, führen wir zum 18.04.2024 das Verfahren „Browser-Erkennung“ ein. Hierbei haben Sie die Möglichkeit, den Browser auf Ihrem PC oder Laptop als "vertrauenswürdig" einzustufen, um sicher und bequem OnlineBanking zu nutzen.

Nach dem Login in Ihr OnlineBanking erhalten Sie folgenden Hinweis:

Anleitung für Microsoft Edge
  1. Klicken Sie im Microsoft Edge rechts oben auf die "drei Punkte" und danach auf "Einstellungen".
  2. Wählen Sie links den Punkt "Datenschutz, Suche und Dienste" aus. Scrollen Sie herunter bis zum Punkt "Browserdaten löschen". Klicken Sie auf die Fläche "Wählen Sie aus, was beim Schließen des Browsers gelöscht werden soll".
  3. Klicken Sie auf den markierten Bereich "Cookies und andere Webseitedaten". Ein Untermenü klappt auf.
  4. Klicken Sie rechts auf den Button "Hinzufügen".
  5. In dem neuen Fenster "Website hinzufügen" geben Sie bitte unsere Internetadresse https://www.volksbank-ulm-biberach.de ein. Klicken Sie danach auf "Hinzufügen". Die Ausnahme ist erfolgreich hinzugefügt.

Hinweise:

  • Beim nächsten Login in Ihr OnlineBanking müssen Sie noch ein letztes Mal eine TAN eingeben, danach sollte jedoch keine TAN-Eingabe mehr erforderlich sein.
  • Sollten Sie den Browser oder Ihren PC/Laptop wechseln, handelt es sich um ein neues Gerät, so dass hier aus Sicherheitsgründen wieder eine TAN-Abfrage erscheint! Außerdem wird erneut eine TAN-Abfrage erforderlich, wenn Sie manuell alle Cookies löschen.
  • Alle 90 Tage müssen Sie dennoch einmalig eine TAN eingeben. Dies beruht auf der verpflichtenden EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2), welche von der Browsererkennung unberührt bleibt.
Anleitung für Mozilla Firefox
  1. Klicken Sie im Mozilla Firefox oben im Menü auf Extras » Einstellungen.
  2. Wählen Sie links den Punkt "Datenschutz & Sicherheit" aus. Scrollen Sie im rechten Fenster nun herunter bis zum Punkt "Cookies und Website-Daten". Bei Ihnen ist (vermutlich) bei dem Menüpunkt "Cookies und Website-Daten beim Beenden von Firefox löschen" ein Häkchen gesetzt? Klicken Sie nun rechts auf den Button "Ausnahmen verwalten".
  3. Im neuen Fenster geben Sie bitte unsere Internetadresse https://www.volksbank-ulm-biberach.de ein. Klicken Sie danach auf "Erlauben".
  4. Klicken Sie nun auf "Änderungen speichern". Fertig.

Hinweise:

  • Beim nächsten Login in Ihr Online-Banking müssen Sie noch ein letztes Mal eine TAN eingeben, danach sollte jedoch keine TAN-Eingabe mehr erforderlich sein.
  • Sollten Sie den Browser oder Ihren PC/Laptop wechseln, handelt es sich um ein neues Gerät, so dass hier aus Sicherheitsgründen wieder eine TAN-Abfrage erscheint! Außerdem wird erneut eine TAN-Abfrage erforderlich, wenn Sie manuell alle Cookies löschen.
  • Alle 90 Tage müssen Sie dennoch einmalig eine TAN eingeben. Dies beruht auf der verpflichtenden EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2), welche von der Browsererkennung unberührt bleibt.
Anleitung für Chrome
  1. Menü aufrufen über die drei Punkte oben rechts und dann „Einstellungen“
  2. Linke Seite „Datenschutz & Sicherheit“ wählen und dann „Cookies und andere Websitedaten“, die Option „Cookies und Websitedaten löschen, wenn alle Fenster geschlossen werden“ müsste aktiviert sein
  3. Unter dem Eintrag „Websites, die immer Cookies verwenden dürfen“ Aufruf von „Hinzufügen“
  4. In dem Feld „Website“ Eingabe der Adresse der Internetseite der Volksbank pur „https://www.volksbank-ulm-biberach.de“
  5. Aufruf Button „Hinzufügen“

Hinweise:

  • Beim nächsten Login in Ihr Online-Banking müssen Sie noch ein letztes Mal eine TAN eingeben, danach sollte jedoch keine TAN-Eingabe mehr erforderlich sein.
  • Sollten Sie den Browser oder Ihren PC/Laptop wechseln, handelt es sich um ein neues Gerät, so dass hier aus Sicherheitsgründen wieder eine TAN-Abfrage erscheint! Außerdem wird erneut eine TAN-Abfrage erforderlich, wenn Sie manuell alle Cookies löschen.
  • Alle 90 Tage müssen Sie dennoch einmalig eine TAN eingeben. Dies beruht auf der verpflichtenden EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2), welche von der Browsererkennung unberührt bleibt.
Anleitung für Safari (Apple iOS und macOS)

Apple Safari (iOS auf iPhone oder iPad)

  1. Wählen Sie auf Ihrem iPhone oder iPad auf dem Startbildschirm den Punkt "Einstellungen".
  2. Scrollen Sie nach unten bis zum Punkt "Safari".
  3. Scrollen Sie nach unten bis zum Punkt "Datenschutz & Sicherheit".
  4. Ist der Schalter "Alle Cookies blockieren" aktiviert, deaktivieren Sie ihn.

Hinweise:

  • Beim nächsten Login in Ihr Online-Banking müssen Sie noch ein letztes Mal eine TAN eingeben, danach sollte jedoch keine TAN-Eingabe mehr erforderlich sein.
  • Sollten Sie den Browser oder Ihren PC/Laptop wechseln, handelt es sich um ein neues Gerät, so dass hier aus Sicherheitsgründen wieder eine TAN-Abfrage erscheint! Außerdem wird erneut eine TAN-Abfrage erforderlich, wenn Sie manuell alle Cookies löschen.
  • Alle 90 Tage müssen Sie dennoch einmalig eine TAN eingeben. Dies beruht auf der verpflichtenden EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2), welche von der Browsererkennung unberührt bleibt.

Apple Safari MacOS

  1. Klicken Sie im Apple Safari Browser oben links auf "Safari" > "Einstellungen".
  2. Wählen Sie oben den Punkt "Datenschutz" aus. Ist ein Häkchen im Feld "Alle Cookies blockieren" gesetzt, entfernen Sie das.

Hinweise:

  • Beim nächsten Login in Ihr Online-Banking müssen Sie noch ein letztes Mal eine TAN eingeben, danach sollte jedoch keine TAN-Eingabe mehr erforderlich sein.
  • Sollten Sie den Browser oder Ihren PC/Laptop wechseln, handelt es sich um ein neues Gerät, so dass hier aus Sicherheitsgründen wieder eine TAN-Abfrage erscheint! Außerdem wird erneut eine TAN-Abfrage erforderlich, wenn Sie manuell alle Cookies löschen.
  • Alle 90 Tage müssen Sie dennoch einmalig eine TAN eingeben. Dies beruht auf der verpflichtenden EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2), welche von der Browsererkennung unberührt bleibt.

Häufige Fragen zur Browser-Erkennung

Warum wird das Verfahren eingeführt?

Wir möchten die Sicherheit im OnlineBanking für Sie erhöhen, um besser vor Phishing und Betrügern geschützt zu sein. Haben Sie vertrauenswürdige Geräte festgelegt, können Sie sich an diesen Geräten ohne TAN-Eingabe am OnlineBanking anmelden. Erfolgt hingegen ein Login über ein fremdes Gerät wird eine TAN-Eingabe abgefragt.

Was passiert, wenn mein Gerät (PC oder Laptop) unbekannt ist?

Wenn das Anmeldesystem vom OnlineBanking Ihr eingesetztes Gerät bzw. den verwendeten Browser nicht zweifelsfrei erkennt, wird beim Login eine TAN abgefragt. Das dient Ihrer Sicherheit, insbesondere im Phishingfall.

Wie sicher ist das System der Browser-Erkennung?

Sehr sicher, das haben die Tests im Vorfeld und die zurückliegende Einführungszeit gezeigt. Wenn Sie sich immer mit dem gleichen Browser im OnlineBanking anmelden, erkennt das System diesen automatisch und eine TAN-Eingabe ist nicht notwendig. Durch das "Vertrauen des Browsers" wird in Ihrem Browser ein Cookie gesetzt, über den Ihr Gerät beim nächsten Login erkannt wird.

In welchen Fällen muss dann noch eine TAN eingegeben werden?
  • Sie verwenden ein neues, bisher unbekanntes Gerät (z.B. wegen Neuanschaffung, Neuinstallation)
  • Am Browser ist die automatische Löschung von Cookies nach jeder Sitzung aktiviert
  • Am Browser ist die generelle Annahme von Cookies deaktiviert
  • Sie nutzen den so genannten "Privatmodus"
  • Ggf. blockieren weitere Software, Firewalls oder Browser-Plug-ins die Funktion

Wenn Sie sich nicht sicher sind, testen Sie den Login über einen anderen Browser auf Ihrem Gerät, z. B. Microsoft Edge, Mozilla Firefox oder Google Chrome. Beim ersten Login wird aber auch hier eine TAN-Eingabe erforderlich.

Selbstverständlich können Sie Ihren Browser mit den vorhandenen Einstellungen auch weiterhin verwenden. Sie geben dann einfach während des Login eine TAN ein und sind entsprechend sicher.

Hinweis:
Alle 90 Tage müssen Sie dennoch einmalig eine TAN eingeben. Dies beruht auf der verpflichtenden EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2), welche von der Browsererkennung unberührt bleibt.