- Geld vom Staat erhalten
- Höhere Einkommensgrenzen
- Vielfältige Anlagemöglichkeiten
Stattlich: die staatliche Förderung vermögenswirksamer Leistungen
Bis zu 20% Zuschuss auf Vermögenswirksame Leistungen
Profitieren Sie von bis zu 20% Zuschuss vom Staat. Die Vermögenswirksamen Leistungen, kurz VL, machen es möglich. Hierbei handelt es sich um eine zusätzliche Geldleistung vom Arbeitgeber, die direkt in einen Sparvertrag fließt und so monatlich angelegt wird.
Die Einkommensgrenze für den staatlichen Zuschuss hat sich übrigens verdoppelt. Prüfen Sie, ob auch Sie jetzt davon profitieren.
Höhere Einkommensgrenzen seit 2024
Der Bundestag hat die Erhöhung der Einkommensgrenzen bei der Arbeitnehmersparzulage ab 2024 beschlossen. Im Rahmen des Zukunftsfinanzierungsgesetzes wurden die Grenzen für förderfähigen Sparformen verdoppelt und auf 40.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen für Alleinstehende und 80.000 Euro für Verheiratete / Lebenspartnerschaften angehoben. Damit erhöht sich die Anzahl der förderberechtigten Arbeitnehmer um fast 14 Millionen.
VL-Sparen im Überblick
Was sind vermögenswirksame Leistungen?
Vermögenswirksame Leistungen sind Geldbeträge, die der Arbeitgeber zugunsten des Arbeitsnehmers in einen Sparvertrag einzahlt. Möglich sind dabei folgende Varianten:
- Fondssparpläne
- Bausparverträge
- Betriebliche Altersvorsorge (Zusatzrente ansparen)
Wird eine VL-Zahlung vereinbart, zahlt der Arbeitgeber eine bestimmte Summe pro Monat. Der Höchstbetrag, den der Arbeitgeber monatlich bezahlen kann, liegt bei 40 Euro. Zahlt er weniger, kann der Arbeitnehmer die monatliche Sparrate aus eigener Tasche aufstocken.
Ihre Vorteile beim VL-Sparen im Überblick
- Sie haben die Chance, Geld vom Arbeitgeber geschenkt zu bekommen.
- Der Staat belohnt das Sparen mit Zulagen.
- Sie können zwischen unterschiedlichen Anlageformen wählen.
- Nach sieben Jahren dürfen Sie über Ihre Ersparnisse frei verfügen.
- Sie haben eine Bank als Partner, die genossenschaftlichen Werten wie Fairness und Transparenz verpflichtet ist.
Förderung
Einkommensgrenzen und Förderhöhe
Für die staatlichen Zuschüsse wie Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie gelten folgende Bestimmungen:
Einkommensgrenzen5 | Jährliche Fördergrenze | Jährliche Förderung | |
---|---|---|---|
Arbeitnehmersparzulage Investmentfonds |
40.000 EUR/ 80.000 EUR6 |
400 EUR pro Arbeitnehmer |
20 % (80 EUR/ 160 EUR)6 |
Arbeitnehmersparzulage Bausparen |
40.000 EUR/ 80.000 EUR6 |
470 EUR pro Arbeitnehmer |
9 % (43 EUR/ 86 EUR)6 |
Wohnungsbauprämie Bausparen |
35.000 EUR/ 70.000 EUR6 |
700 EUR/ 1.400 EUR6 |
10 % (70 EUR/ 140 EUR)6 |
So funktioniert VL-Sparen
Ihr Arbeitgeber überweist die vermögenswirksamen Leistungen direkt auf das von Ihnen angegebene Anlagekonto. Das kann ein Bausparvertrag, eine Fondsanlage oder eine betriebliche Altersvorsorge sein. Auch eine Kombination verschiedener Sparpläne ist möglich. Falls Ihr Arbeitgeber nicht den Höchstbetrag von 40 Euro zahlt, können Sie die Zahlung selbst aufstocken. Ihr Arbeitgeber zieht Ihnen Ihre Eigenleistung dann direkt vom Gehalt ab, sodass Sie sich um nichts weiter kümmern müssen. Eine solche Eigenleistung ist aber nicht verpflichtend.

Vielfältige Anlagemöglichkeiten
Wie kann ich vermögenswirksame Leistungen anlegen?
Beim geförderten VL-Sparen stehen Ihnen mehrere Formen der Geldanlage zur Auswahl. Sie können sich zum Beispiel für einen Investmentfonds der genossenschaftlichen Fondsgesellschaft Union Investment entscheiden oder einen Bausparvertrag der Bausparkasse Schwäbisch Hall abschließen. Auch eine Kombination von Fondssparplan und Bausparen ist möglich. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, vermögenswirksame Leistungen in die betriebliche Altersvorsorge zu investieren (z. B. in eine Direktversicherung). Diese Anlageform für die Altersversorgung wird jedoch nicht mit der Arbeitnehmersparzulage vom Staat gefördert. Die Zulagen variieren je nach Anlageform.
Fondssparen mit vermögenswirksamen Leistungen
Hierbei handelt es sich um weitere Möglichkeiten, Geld zu sparen und gleichzeitig von der Arbeitnehmersparzulage zu profitieren. Holen Sie sich beim Vermögensaufbau mit Investmentfonds Unterstützung und nutzen Sie Zuschüsse von Staat und Arbeitgeber. Ist Ihr zu versteuerndes Einkommen geringer als 40.000 Euro/80.000 Euro brutto im Jahr, gibt es 20 Prozent staatliche Förderung obendrauf. Sechs Jahre lang legt Ihr Arbeitgeber regelmäßig Ihre VL-Beträge an. Danach ruht das Kapital bis zum Ende des siebten Jahres. Dann wird der Gesamtförderungsbetrag Ihrem Depot gutgeschrieben – ebenfalls in Form von Fondsanteilen. Am Anfang des darauffolgenden Jahres können Sie über Ihr angespartes Vermögen verfügen. Bitte beachten Sie, dass Aktienfondssparpläne aber auch den Schwankungen der Kapitalmärkte unterliegen und Verlustphasen durchlaufen können.
Wenn Sie mithilfe Ihrer vermögenswirksamen Leistungen einen Grundstein für Ihren persönlichen Vermögensaufbau legen möchten, dann kann sich der Aktienfonds UniNachhaltig Aktien Global unseres Partners Union Investment anbieten. Für diesen Aktienfonds erhalten Sie die staatliche Förderung, wenn Sie die Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
Bausparen mit vermögenswirksamen Leistungen
Nutzen Sie beim VL-Sparen die zahlreichen Vorteile eines Bausparvertrags, wie zum Beispiel dauerhaft sichere und niedrige Darlehenszinsen oder die Chance auf Arbeitnehmer-Sparzulage2. Vorteile:
- Mit staatlicher Förderung2 schneller und günstiger ans Sparziel
- Niedrige Darlehenszinsen für die Zukunft sichern
- Bis zu 200 Euro Bonus3 für junge Leute unter 22 Jahren
- 43 Euro4 für einen Arbeitnehmer bei der Einzahlung von 470 Euro
Betriebliche Altersvorsorge mit vermögenswirksamen Leistungen
Seit 2019 sind Arbeitgeber verpflichtet, 15 Prozent in eine neue Direktversicherung miteinzuzahlen, soweit sie damit Beiträge zur Sozialversicherung sparen. Das ist auch für die vermögenswirksamen Leistungen möglich. Die Verpflichtung ist nach dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) auf die tatsächliche Ersparnis begrenzt. In einigen Tarifverträgen können andere Regelungen greifen.
Verschenken Sie kein Geld und sichern Sie sich Ihre Vorteile. Unsere Experten beraten Sie gerne.
Häufige Fragen zum VL-Sparen
Grundsätzlich kann jeder Arbeitnehmer mit vermögenswirksamen Leistungen sparen. Details sind in dem für Sie gültigen Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag festgelegt.
Sobald Sie einen Vertrag fürs VL-Sparen bei Ihrer Volksbank Ulm-Biberach eG abgeschlossen haben, geht eine Durchschrift an Ihren Arbeitgeber. Der überweist dann die monatliche Sparrate direkt auf das Konto des Sparvertrags.
Die Höhe der VL wird meist in dem für Sie gültigen Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag festgelegt. Erfragen können Sie das auch bei Ihrer Personalabteilung oder beim Betriebsrat.
Sie können von Ihrem Nettolohn zusätzlich in Ihre VL-Verträge einzahlen. Das lohnt sich vor allem, um die staatliche Förderung voll auszuschöpfen. Einen Überblick über Zulagen und Förderungen finden Sie oben auf dem Abschnitt "Förderung".
Sie müssen die Arbeitnehmersparzulage jedes Jahr mit Ihrer Steuererklärung beantragen. Das Finanzamt zahlt die Fördersumme am Ende der siebenjährigen Sperrfrist in den Vertrag ein.
Wenn Sie sich für Fondssparen entscheiden, dann zahlen Sie sechs Jahre lang in Ihren Vertrag ein. Der Vertrag ruht danach bis zum Ende des Kalenderjahres. Dann können Sie über die gesamte Summe verfügen.
Wenn Sie Ihre VL in einem Bausparvertrag sparen, dann zahlen Sie sieben Jahre lang ein. Danach können Sie sich Ihr angespartes Kapital auszahlen lassen.
Ja, Sie haben auch die Möglichkeit, Ihre VL in die private Altersvorsorge einzuzahlen. Ihre Volksbank Ulm-Biberach eG berät Sie gerne.
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.
Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Volksbank Ulm-Biberach eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.
Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.
Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.
Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. Seit 2015 greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre Volksbank Ulm-Biberach eG führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.
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Wichtige Hinweise zu Risiken von Anlageprodukten
Die hier angebotenen Informationen enthalten nur allgemeine Hinweise zu einzelnen Arten von Finanzinstrumenten. Sie stellen die Chancen und Risiken der Anlageprodukte nicht abschließend dar und sollen eine ausführliche und umfassende Aufklärung und Beratung nicht ersetzen. Detaillierte Informationen über Anlagestrategien und einzelne Anlageprodukte einschließlich damit verbundener Risiken, Ausführungsplätze sowie Kosten und Nebenkosten stellt Ihnen Ihre Volksbank Ulm-Biberach eG vor Umsetzung einer Anlageentscheidung im Rahmen der Beratung zur Verfügung.
- Sie müssen grundsätzlich zulagenberechtigt sein und dürfen die Einkommensgrenzen pro Jahr von 40.000 Euro für Alleinstehende und 80.000 Euro für gemeinsam veranlagte Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner nicht überschreiten.
- Es gelten Einkommensgrenzen und weitere Voraussetzungen.
- Weitere Voraussetzungen §3 ABB.
- Betrag gerundet.
- Die Einkommensgrenzen beziehen sich auf das zu versteuernde Einkommen.
- Angaben für Alleinstehende / gemeinsam veranlagte Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner.