Ethische Verantwortung

Faire Finanzen sind ein Gewinn für alle.

Die eigenen Interessen nicht bedingungslos über alles andere stellen – das ist einer unserer wichtigsten Grundsätze. Diesen Grundsatz der ethischen Verantwortung leben wir, indem wir jedes Geschäft sehr genau daraufhin prüfen, ob es einem anderen Schaden zufügen könnte. Bestehen daran Zweifel, wird es nicht gemacht. In unserem Verhaltenskodex haben wir noch viele weitere verbindliche Verhaltenstandards für ein faires Miteinander festgeschrieben, die wir täglich leben.

In unserem Verhaltenskodex haben wir noch viele weitere verbindliche Verhaltenstandards für ein faires Miteinander festgeschrieben, die wir täglich leben. So zum Beispiel unsere "No-Gos": Wir unterstützen keine Personen oder Unternehmen, die ...

  • ... rein spekulative Geschäfte tätigen, welche auf Grundbedürfnisse wie z. B. Lebensmittel zielen.
  • ... sich gegen Arbeitnehmerrechte wie Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit stellen oder Zwangs-/Kinderarbeit nutzen.
  • ... geltende Umweltgesetze massiv misachten.
  • ... geächtete Waffen und Waffensysteme herstellen oder mit diesen handeln.
  • ... gegen UN-Menschenrechte verstoßen.
  • ... sich gegen anerkannte Wohlverhaltensregeln in der Wirtschaft stellen.
  • ... Individuen bzw. sexuelle Handlungen auf verunglimpfende und erniedrigende Weise darstellen.

Wir achten gerade bei der Vergabe von Krediten sehr genau darauf, dass die Finanzierungsvorhaben zu unseren Wertevorstellungen passen. Umso mehr freuen wir uns, wenn wir mit unseren Kreditzusagen das nachhaltige Wirtschaften unserer Kunden fördern können.

Hinweisgebersystem

Das Vertrauen unserer Kunden in die Integrität unseres Handelns ist für unseren Erfolg als Bank von größter Bedeutung. Um unsere Reputation zu schützen, haben wir 2014 ein internes, anonymes Hinweisgebersystem („Whistleblower“) etabliert. Damit bieten wir unseren Mitarbeitern einen vertraulichen Kommunikationskanal, um Straftaten wie Betrugs- und Untreuedelikte oder Verstöße gegen das Geldwäsche- und Kreditwesengesetz anzuzeigen. Für Hinweise stehen ein Betriebsratsmitglied, ein Compliance-Beauftragter sowie der Leiter der Revision als interne Anlaufstellen zur Verfügung. Diese können auf unterschiedlichen Kommunikationswegen vertraulich kontaktiert werden.