Ethische Verantwortung

Faire Finanzen sind ein Gewinn für alle.

Die eigenen Interessen nicht bedingungslos über alles andere stellen – das ist einer unserer wichtigsten Grundsätze. Diesen Grundsatz der ethischen Verantwortung leben wir, indem wir jedes Geschäft sehr genau daraufhin prüfen, ob es einem anderen Schaden zufügen könnte. Bestehen daran Zweifel, wird es nicht gemacht. In unserem Verhaltenskodex haben wir noch viele weitere verbindliche Verhaltenstandards für ein faires Miteinander festgeschrieben, die wir täglich leben.

In unserem Verhaltenskodex haben wir noch viele weitere verbindliche Verhaltenstandards für ein faires Miteinander festgeschrieben, die wir täglich leben. So zum Beispiel unsere "No-Gos": Wir unterstützen keine Personen oder Organisationen, die ...

  • ... rein spekulative Geschäfte tätigen, welche auf Grundbedürfnisse wie z. B. Lebensmittel zielen.
  • ... Zwangs- und Kinderarbeit nutzen oder gegen Arbeitnehmerrechte verstoßen.
  • ... geltende Umweltgesetze massiv missachten.
  • ... bei Herstellung und Handel von Waffen und Waffensystemen von den geltenden Regelungen im Grundgesetz abweichen.
  • ... gegen UN-Menschenrechte verstoßen.
  • ... Individuen bzw. sexuelle Handlungen auf verunglimpfende und erniedrigende Weise darstellen.

Wir achten gerade bei der Vergabe von Krediten sehr genau darauf, dass die Finanzierungsvorhaben zu unseren Wertevorstellungen passen. Umso mehr freuen wir uns, wenn wir mit unseren Kreditzusagen das nachhaltige Wirtschaften unserer Kunden fördern können.

Hinweisgebersystem

Das Vertrauen unserer Kunden in die Integrität unseres Handelns ist für unseren Erfolg als Bank von größter Bedeutung. Um unsere Reputation zu schützen, haben wir 2014 ein internes, anonymes Hinweisgebersystem („Whistleblower“) etabliert. Damit bieten wir unseren Mitarbeitern einen vertraulichen Kommunikationskanal, um Straftaten wie Betrugs- und Untreuedelikte oder Verstöße gegen das Geldwäsche- und Kreditwesengesetz anzuzeigen. Für Hinweise stehen ein Betriebsratsmitglied, ein Compliance-Beauftragter sowie der Leiter der Revision als interne Anlaufstellen zur Verfügung. Diese können auf unterschiedlichen Kommunikationswegen vertraulich kontaktiert werden.

Nachhaltigkeitsanforderungen für Lieferanten der Volksbank Ulm-Biberach eG

Die als Weltkulturerbe von der UN anerkannte Genossenschaftsidee verbindet seit ihrer Entstehung vor über 170 Jahren wirtschaftlichen Erfolg mit gesellschaftlich nachhaltigem Handeln. Die Kraft unserer Gruppe basiert auf gemeinsamen genossenschaftlichen Werten sowie einer Kultur der Offenheit und der Transparenz. Wir fördern den Wandel zu einer nachhaltigen Wirtschaft und handeln zusammen mit unseren Kunden, Mitgliedern und Mitarbeitenden in Verantwortung für eine nachhaltige Zukunft: Für Menschen, Umwelt und Regionen.

Nachhaltige regionale Wirtschaftsstrukturen leisten einen bedeutenden Beitrag zur Bewältigung der globalen Herausforderungen, denn diese erweisen sich als widerstandsfähig in Krisensituationen, sichern Wohlstand, Arbeitsplätze und Lebensqualität in den Städten und Gemeinden. Als Genossenschaftliche FinanzGruppe sind wir in den Regionen aktiv und heimatverbunden – und damit prädestiniert, gemeinsam mit unseren Stakeholdern nachhaltige Entwicklungen in den Regionen aktiv zu unterstützen.

Im Folgenden präzisieren wir die Erwartungen an alle Geschäftspartner: 

Die Erwartungen orientieren sich u. a. an... 

  • den Prinzipien des UN Global Compact aus den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung.

  • der vom BME (Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V.) verabschiedeten BME-Verhaltensrichtlinie „Code of Conduct“.

  • den einschlägigen Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO Kernarbeitsnormen).

Wir erwarten, dass unsere Geschäftspartner diese Anforderungen einhalten und auch für die Einhaltung derselben durch ihre Lieferanten und Subunternehmer Sorge tragen, in dem sie diese thematisieren und abfragen. Sollten wir konkrete Bedenken im Hinblick auf die Einhaltung der Nachhaltigkeitsanforderungen durch den Auftragnehmer haben, ist dieser grundsätzlich auch bereit, uns nach vorheriger Abstimmung mit ihm zu ermöglichen, die Einhaltung der Nachhaltigkeitsvereinbarung bei ihm vor Ort zu überprüfen.