- Vorsorgevollmacht
- Betreuungsverfügung
- Patientenverfügung
Entscheiden Sie vorher
Mit Vollmachten und Verfügungen vorsorgen
Damit Ihre Angelegenheiten in Ihrem Sinne geregelt werden
Haben Sie sich schon einmal gefragt, wer für Sie Ihre finanziellen Angelegenheiten regelt oder im Krankheitsfall über Ihre Behandlung entscheidet, wenn Sie nicht mehr in der Lage dazu sind? Wenn der Ernstfall eintritt, ist es meist schon zu spät. Haben Sie keine Vorkehrungen getroffen, entscheidet das Betreuungsgericht, von wem Sie betreut werden. Das kann ein Familienangehöriger sein, unter Umständen aber auch ein Ihnen völlig fremder Betreuer.
Die Vorsorgevollmacht
Bestimmen Sie, wer sich im Notfall kümmert
Durch Unfälle oder Krankheiten kann sich das Leben ganz unerwartet verändern. Mit einer Vorsorgevollmacht sorgen Sie dafür, dass Ihre Angelegenheiten im Ernstfall von einer Person Ihres Vertrauens geregelt werden.
Warum brauche ich eine Vorsorgevollmacht?
Es kann passieren, dass Sie irgendwann nicht mehr selbst entscheiden können. Dafür kann es verschiedene Gründe geben, zum Beispiel:
- wegen Ihres hohen Alters,
- durch einen Unfall,
- oder wegen einer Krankheit.
Ein Beispiel: Sie liegen nach einem Unfall im Koma. Dann können Sie keine Miete überweisen, nicht selbst in Operationen einwilligen und auch keine wichtigen Briefe öffnen. Sie selbst sind nicht mehr ansprechbar. Aber trotzdem muss jemand für Sie Entscheidungen treffen.
Haben Sie eine oder mehrere Personen, denen Sie uneingeschränkt vertrauen, kann eine Vorsorgevollmacht das Richtige für Sie sein. Denn mit der Vorsorgevollmacht können Sie eine oder mehrere Personen bestimmen, die für Sie entscheiden, wenn Sie es nicht mehr können. Die Vorsorgevollmacht kann verschiedene Bereiche umfassen und genau auf Ihre individuellen persönlichen, finanziellen und auch geschäftlichen Verhältnisse eingehen. Der von Ihnen Bevollmächtigte kann ohne Einmischung von außen rechtlich für Sie handeln und Ihre in der Vollmacht ausgeführten Interessen für Sie wahrnehmen. Ein Gericht muss in diesem Fall nicht eingeschaltet werden. Der oder die Bevollmächtigte entscheidet.
Der Nachteil: Es gibt oft niemanden, der den oder die Bevollmächtigte*n kontrolliert. Der oder die Bevollmächtigte könnte die Vorsorgevollmacht missbrauchen und zum Beispiel Geld vom Konto nehmen. Oder er oder sie kann anders für Sie entscheiden, als Sie es eigentlich wollten. Deswegen sollten Sie nur einer Person eine Vorsorgevollmacht geben, der Sie absolut vertrauen.
Unser Tipp:
Erstellen Sie eine Vollmacht, wenn Sie die Person des vollsten Vertrauens haben. Alternativ eignet sich die Betreuungssverfügung. Hier wirkt das Gericht bei Erteilung und durch Kontrolle mit.
Wer die Vollmacht innerhalb der Patientenverfügung regelt, hat nur den medizinischen Teil festgelegt. Höchste Akzeptanz haben Urkunden, die von einem Notar ausgestellt wurden. Für Immobiliengeschäfte, Aufnahme von Darlehen sowie für Handelsgewerbe ist eine notarielle Vollmacht erforderlich.
Geben Sie die Vollmacht erst im Bedarfsfall heraus, denn Sie gilt ab Vorlage. Registrieren Sie Vollmacht und Betreuungsverfügung im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer.
Wichtig zu wissen!
Haben Sie keine Vorsorgevollmacht, bestimmt ein Betreuungsgericht eine*n Betreuer*in. Der oder die Betreuer*in entscheidet dann für Sie. Denn es muss eine Person geben, die entscheidet, wenn Sie es nicht können. Wollen Sie keine Vorsorgevollmacht, dann sollten Sie möglichst eine Betreuungsverfügung ausstellen. In die Betreuungsverfügung können Sie schreiben, wen Sie sich als Betreuer*in vorstellen könnten. Und, wen Sie auf keinen Fall als Betreuer*in haben wollen. Außerdem können Sie Ihre Wünsche und Vorstellungen bezüglich der Betreuung aufschreiben.
Unser Service für Sie
Wir stellen Ihnen hier eine Ausfüllhilfe zur Verfügung, mit der Sie schnell und bequem eine Vorsorgevollmacht vorbereiten können. Bitte beachten Sie die Rechtlichen Hinweise1 und den Haftungsausschluss2.
Die Betreuungsverfügung
Mit einer Unterschrift legen Sie fest, wer Sie betreuen soll.
Es kann für jeden von uns Situationen geben, in denen man seine eigenen Angelegenheiten nicht regeln kann: Vor Krankheit, Unfall oder pflegebedürtigkeit ist niemand gefeit. Mit einer einzigen Unterschrift kann man Dritte beauftragen, seine Geld-, Gesundheits-, Wohnungsangelegeheiten usw. bis hin zur Vertretung vor Gericht für die eigene Person zu erledigen.
Wer dies versäumt, läuft Gefahr, dass ein Fremder ganz private Angelegenheiten regelt.
Warum brauche ich eine Betreuungsverfügung?
Eine Betreuungsverfügung ist sinnvoll für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr entscheiden können. Zum Beispiel nach einem Unfall, einem Schlaganfall oder bei Demenz-Erkrankung. Die Betreuungsverfügugn sollten Sie deshalb schreiben, wenn Sie es noch können. In der Betreuungsverfügung stehen Ihre Wünsche und Vorstellungen. Sie legen fest, wer Sie als Betreuerin oder Betreuer vertreten soll, wenn Sie betreuungsbedürftig werden sollten und das Gericht eine Betreuerin oder einen Betreuer für Sie bestellen muss.
Unser Tipp:
Die Betreuungsverfügung sollten Sie an einen Ort legen, an dem man sie leicht findet. Zum Beispiel in eine Schublade im Schreibtisch. Am besten Sie sagen einer Person, der Sie vertrauen, wo die Betreuungsverfügung liegt. Sie können auch eine Notiz in Ihrem Geldbeutel hinterlegen, wo Sie die Betreuungsverfügung hingelegt haben. Denn nur wenn das Betreuungsgericht die Betreuungsverfügung kennt, kann das Gericht entsprechend entscheiden. Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, können Sie sich auch beim zentralen Vorsorgeregister der Bundes-Notar-Kammer registrieren.
Unser Service für Sie
Wir stellen Ihnen hier eine Ausfüllhilfe zur Verfügung, mit der Sie schnell und bequem eine Betreuungsverfügung vorbereiten können. Bitte beachten Sie die Rechtlichen Hinweise1 und den Haftungsausschluss2.
Die Patientenverfügung
Sie legen Ihren medizinischen Willen für die Zeit fest, in der Sie sich nicht äußern können.
Lebenserhaltende oder verkürzende Maßnahmen, Meinung zur Organspende, Sterbebegleitung und vieles mehr sollte jeder selbst festlegen. Angehörige sind damit in aller Regel überfordert. Sie dürfen auch keine lebensverkürzende Maßnahmen anordnen oder Patientenverfügungen erstellen.
Warum brauche ich eine Patientenverfügung?
Im Grundgesetz ist geregelt, dass jeder Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des Menschen dessen Einwilligung erfordert. Doch was gilt, wenn die / der Betroffene nicht mehr in der Lage ist, ihren / seinen Willen zu äußern?
Mit einer Patientenverfügung können Sie entscheiden, wie Sie im Ernstfall ärztlich oder pflegerisch behandelt werden möchten. Damit sorgen Sie vor, wenn es Ihnen nicht mehr möglich ist, Ihren Willen zur Geltung zu bringen.
Ärtzinnen und Ärzte als Medizinier kennen sich mit der Gesundheit am besten aus. Viele Ärztinnen und Ärzte sind Ihnen auch behilflich, beim Ausfüllen der Patientenverfügung, fragen sie einfach nach.
Unser Tipp:
Es ist sinnvoll, Ihre Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung zu kombinieren. Denn so kann Ihre Bevollmächtigte oder Ihr Bevollmächtigter bzw. die von Ihnen benannte Betreuerin oder der von Ihnen benannte Betreuer für die Durchsetzung Ihrer Verfügung sorgen.
Nur in Kombination mit einer Vorsorgevollmacht bzw. einer Betreuungsverfügung ist es möglich, Ihre Patientenverfügung beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren zu lassen (www.vorsorgeregister.de).
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1 Rechtliche Hinweise
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- Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
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Die vorstehenden Haftungsregeln gelten entsprechend für das Verhalten von und Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.