Mit Baukindergeld ins Wohnglück

Staatlicher Zuschuss für Familien

Für Familien mit Kindern rückt der Traum vom eigenen Haus jetzt näher: Der Staat fördert mit Baukindergeld das erste selbstgenutzte Wohneigentum.

  • Förderung: maximal 12.000 Euro pro Kind1
  • Anspruchsberechtigt sind Eltern mit minderjährigen Kindern, die Kindergeld beziehen und im geschaffenen Wohneigentum wohnen.
  • Neu: Bis spätestens 31. März 2021 (bisher 31. Dezember 2020) muss der Kaufvertrag unterschrieben oder die Baugenehmigung2 erhalten sein. Die Verlängerung des Förderzeitraums wird mit Inkrafttreten des Bundeshaushalts 2021 wirksam (gilt nicht für Bayern).
  • Einkommensgrenzen: Das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen der Familie darf 75.000 Euro3 nicht überschreiten. Es gilt ein zusätzlicher Freibetrag von 15.000 Euro für jedes Kind.
  • Der Förderantrag muss spätestens sechs Monate nach Einzug (amtliche Meldebestätigung) gestellt sein.

Maßstab ist das zu versteuernde Haushaltseinkommen

Dies stellt sich wie folgt dar:
mit 1 Kind 90.000 Euro
mit 2 Kindern 105.000 Euro
mit 3 Kindern 120.000 Euro  
Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der Tabellen und Angaben kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden.  

Höhe Baukindergeld

Anzahl Kinder Baukindergeld pro Jahr in 10 Jahren
1 Kind 1.200 Euro 12.000 Euro
2 Kinder 2.400 Euro 24.000 Euro
3 Kinder 3.600 Euro 36.000 Euro

Wann und wie ist das Baukindergeld zu beantragen?

Die Beantragung und Auszahlung des Baukindergelds erfolgt über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Der Antrag ist über das KfW-Zuschussportal (www.kfw.de/zuschussportal), spätestens sechs Monate nachdem Sie in das Wohneigentum eingezogen sind, zu stellen.
Es gilt das in der amtlichen Meldebestätigung angegebene Einzugsdatum.

Beim Erwerb von einer bereits selbstgenutzten Wohneinheit (zum Beispiel Kauf der gemieteten Wohnung) gilt für die Antragsfrist das Datum der Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages.

Weitere Informationen sowie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie auf der Webseite der KfW:

Ein Plus für Bayern

Familien in Bayern können sich besonders freuen. Denn hier gibt es einerseits einen erhöhten Baukindergeld-Zuschuss und andererseits kommen auch Kinderlose in den Genuss einer Förderung.

  • Baukindergeld-Aufstockung4 um zusätzlich bis zu 3.000 Euro pro Kind (ergibt sich aus
    300 Euro für 10 Jahre, bei Berechtigung).
  • Bayerische Eigenheimzulage5 als einmaliger Festbetrag: 10.000 Euro – antragsberechtigt sind auch Kinderlose.
  • Beantragung, Abwicklung und Auszahlung erfolgt durch die BayernLabo.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der "Bayern Labo":

Zu den Fußnoten

1 Es gelten Einkommensgrenzen und weitere Voraussetzungen; bei Berechtigung.

2 Bedarf es keiner Baugenehmigung, gilt der Anspruch auf Baukindergeld für Neubauvorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung nach dem 1. Januar 2018 begonnen werden durfte.

3 Maßgeblich sind die durchschnittlichen Einkünfte der zwei Kalenderjahre vor der Antragstellung, einmalig nachzuweisen durch die entsprechenden  Einkommensteuerbescheide.

4Antragsteller kann sein, wer das Baukindergeld des Bundes erhält und seit mindestens einem Jahr seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Bayern hat oder seit mindestens einem Jahr dauerhaft einer Erwerbstätigkeit nachgeht. Der Antrag muss innerhalb von 3 Monaten nach dem Datum der Auszahlungsbestätigung der KfW für das Baukindergeld des Bundes bei der BayernLabo eingehen.  

5Die Bayerische Eigenheimzulage fördert das Schaffen von Wohnraum zu eigenen Wohnzwecken durch Neubau bzw. Erwerb von Ein- oder Zweifamilienhäusern oder Eigentumswohnungen. Gefördert wird auch die Erweiterung eines bestehenden Gebäudes, wenn dadurch eine Wohnung neu geschaffen wird.