Modernisieren und umbauen

Tschüss alt. Hallo neu.

Wer eine Immobilie besitzt, möchte sich darin langfristig wohlfühlen. Für eine angenehme Wohnatmosphäre spielen auch Energieeffizienz und Nachhaltigkeit eine wichtige Rolle. Sie haben  Ideen für kleine und größere Modernisierungen, die Ihr Wohnglück vollends perfekt machen? Gut. Dann starten Sie jetzt und lassen Sie sich von uns beraten.

Staatliche Fördermöglichkeiten für energetische Sanierung

Wir zeigen, was geht – bis zu 23.500 Euro1 vom Staat für den Heizungstausch

  • Seit 1. Januar 2024 gibt es die neue Heizungsförderung.
  • Beim Einbau einer Heizung mit erneuerbarer Energie gilt: Zu einer Grundförderung von 30 Prozent der Kosten gibt es weitere, gestaffelte Fördermittel. Die maximale Förderung beträgt 70 Prozent. Die förderfähigen Kosten sind auf maximal 30.000 Euro begrenzt. Der höchste Förderbetrag liegt bei 23.500 Euro1.
  • Werden die förderfähigen Höchstsummen überschritten, können Sie einen zinsgünstigen Ergänzungskredit2 bis maximal 120.000 Euro pro Wohneinheit bei der KfW beantragen.

KfW-Kredite für Wohngebäude

  • Bei einer Sanierung zum Effizienzhaus (EH) erhalten Sie bis zu 150.000 Euro als Kredit sowie maximal 37.500 Euro als Tilgungszuschuss3 pro Wohneinheit.
  • Bei der Sanierung einer Immobilie mit schlechter Energiebilanz gibt es unter bestimmten Voraussetzungen 10 Prozent Extratilgungszuschuss4. Der Tilgungszuschuss reduziert den zurückzuzahlenden Kreditbetrag und verkürzt somit die Laufzeit.

Zuschüsse des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

  • Zuschüsse gibt es für bis zu 15 Prozent der Kosten für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und der Anlagentechnik. Die förderfähigen Kosten dürfen dabei 30.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr nicht übersteigen. Liegt ein Sanierungsfahrplan (iSFP) vor, erhalten Sie zusätzlich 5 Prozent Bonus und die förderfähigen Kosten pro Wohneinheit und Kalenderjahr dürfen maximal 60.000 Euro betragen. Das betroffene Gebäude muss älter als 5 Jahre sein.
  • Bis zu 50 Prozent des Beratungshonorars eines Energieberaters, maximal jedoch 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern können gefördert werden. Im Fall einer Baubegleitung liegt der Zuschuss bei 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal jedoch bei 5.000 Euro pro Kalenderjahr.

Steuerliche Förderung5

  • Für energetische Maßnahmen, die die Gebäudehülle sowie die Heiz- und Anlagentechnik betreffen, können Sie Aufwendungen bis zu 40.000 Euro steuerlich geltend machen. Die Aufwendungen müssen über 3 Jahre verteilt und das Gebäude älter als 10 Jahre sein.
  • Für Handwerkerarbeitsleistungen im Zuge von Modernisierungsmaßnahmen können Sie bis zu 1.200 Euro pro Jahr absetzen.

Riester-Förderung6

  • Riester-Förderung bekommen Sie für den altersgerechten bzw. barrierereduzierenden Umbau, zum Beispiel durch Entnahme von mindestens 6.000 Euro aus einem Riester-Vertrag innerhalb von 3 Jahren.
  • Neu seit 1. Januar 2024: Als Besitzer einer selbst genutzten Immobilie können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Ihr Riester-Guthaben oder Ihr Wohn-Riester-Bauspardarlehen für energetische Sanierungsmaßnahmen einsetzen.

Wichtig

Die steuerliche Förderung ist nicht mit KfW- und BAFA-Förderungen kombinierbar. Welche Förderungen für Sie infrage kommen und was es rund um die Beantragung zu beachten gibt, erklären Ihnen gern unsere Berater und die Heimatexperten von Schwäbisch Hall.

  1. Es gelten Einkommensgrenzen und weitere bestimmte Voraussetzungen.
  2. Zinsvorteil bis zu 2,5 Prozent für selbstnutzende Eigentümer mit Haushaltseinkommen bis 90.000 Euro
  3. Der Tilgungszuschuss gilt für KfW-Effizienzhäuser 40, 55, 70 und 85 sowie für Erneuerbare-Energien-Klassen EE-K (40, 55, 70, 85).
  4. Für die Sanierung eines "Worst Performing Buildings" (WPB) mit Baujahr vor 1958 und Energieklasse H gibt es 10 Prozent Extratilgungszuschuss bei Erreichen der Effizienzhausstufen 40, 55 und 70.
  5. § 35 c EStG: Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht
  6. Bei Berechtigung; es gelten weitere Voraussetzungen.

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** Gute Bonität, freie Grundschuld, bestehende oder neu abzuschließende Mitgliedschaft bei der Volksbank Ulm-Biberach eG vorausgesetzt und sofern alle relevanten Unterlagen / Informationen beim Beratungsgespräch vorliegen.

Das Angebot gilt nicht für Darlehen, die für den Erwerb oder die Erhaltung des Eigentumsrechts an Grundstücken, an bestehenden oder zu errichtenden Gebäuden oder für den Erwerb oder die Erhaltung von grundstücksgleichen Rechten bestimmt sind.