- Nachhaltigkeit statt Energiefresser.
- Jetzt Modernisierung anpacken.
Modernisieren und umbauen
Tschüss alt. Hallo neu.
Wer eine Immobilie besitzt, möchte sich darin langfristig wohlfühlen. Für eine angenehme Wohnatmosphäre spielen auch Energieeffizienz und Nachhaltigkeit eine wichtige Rolle. Sie haben Ideen für kleine und größere Modernisierungen, die Ihr Wohnglück vollends perfekt machen? Gut. Dann starten Sie jetzt und lassen Sie sich von uns beraten.
Staatliche Fördermöglichkeiten – so attraktiv wie nie
Klimaschutzprogramm 2030
Wir haben die wichtigsten Fördermöglichkeiten für Sie zusammengestellt:
Zuschüsse des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
- Bis zu 40 Prozent Investitionszuschuss für Einzelmaßnahmen, zum Beispiel für neue Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien (Solarthermie, Wärmepumpen, Pelletheizung), Anlagentechnik, Dämmung der Gebäudehülle – maximal 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr
- Zuschuss für Vor-Ort-Energieberatung in Höhe von 80 Prozent des zuwendungsfähigen Beratungshonorars – maximal 1.300 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 1.700 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten
Steuerliche Förderung1
- Bis zu 40.000 Euro für energetische Maßnahmen (verteilt auf drei Jahre) für Dämmung, Erneuerung von Fenstern, Einbau digitaler Systeme – vorausgesetzt, das Gebäude ist älter als zehn Jahre
- Bis zu 1.200 Euro pro Jahr für Handwerkerarbeitsleistungen im Zuge von Modernisierungsmaßnahmen
KfW-Kredite für Wohngebäude
- Bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit für energetische Sanierung von Wohngebäuden gemäß KfW-Effizienzhaus-Standard sowie Planung und Baubegleitung durch Sachverständige/Experten
Riester-Förderung2
- Für altersgerechten bzw. barrierereduzierenden Umbau, zum Beispiel durch Entnahme von mindestens 6.000 Euro aus einem Riester-Vertrag innerhalb von drei Jahren
Wichtig: Die steuerliche Förderung ist nicht mit KfW- und BAFA-Förderungen kombinierbar. Welche Förderungen für Sie infrage kommen und was es rund um die Beantragung zu beachten gibt, erklären Ihnen gern unsere Berater und die Heimatexperten von Schwäbisch Hall.
- § 35 c EStG: Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht
- Bei Berechtigung. Es gelten weitere Voraussetzungen.
VR-SchönerWohnenDarlehen
Schneller & günstiger zum schöneren Zuhause
Mit dem VR-SchönerWohnenDarlehen kommen Sie schneller und günstiger zum schöneren Zuhause: Noch während des Beratungsgesprächs erhalten Sie Ihr Darlehen – mit attraktiven Konditionen */** – und können sofort mit der Modernisierung starten.
Das VR-SchönerWohnenDarlehen auf einen Blick:
- Zur Finanzierung Ihrer Wohnwünsche & Modernisierungsmaßnahmen, zum Beispiel Badezimmer- oder Küchen-Modernisierung
- Darlehenshöhe von 10.000 bis 50.000 Euro möglich
- Laufzeitabhängiger Darlehenszins, Laufzeiten von 2 bis 10 Jahren möglich
- Schnelle Zusage - direkt im Beratungsgespräch
VR-MitgliederPLUS
Dieses besonders attraktive Finanzierungsangebot gilt exklusiv für Mitglieder der Volksbank Ulm-Biberach eG. Sie sind noch nicht Teilhaber unserer Genossenschaftsbank? Entdecken auch Sie die vielen Vorzüge einer Mitgliedschaft, zum Beispiel den MitgliederBonus, Einladungen zu tollen Events oder weitere Vergünstigungen.
* Es handelt sich um einen Festzinssatz, Konditionen sind laufzeitabhängig; Rahmen: Darlehenshöhe 10.000 bis 50.000 EUR, Laufzeit von 2 bis 10 Jahre, gültig nur für Modernisierungsmaßnahmen.
** Gute Bonität, freie Grundschuld, bestehende oder neu abzuschließende Mitgliedschaft bei der Volksbank Ulm-Biberach eG vorausgesetzt und sofern alle relevanten Unterlagen / Informationen beim Beratungsgespräch vorliegen.
Das Angebot gilt nicht für Darlehen, die für den Erwerb oder die Erhaltung des Eigentumsrechts an Grundstücken, an bestehenden oder zu errichtenden Gebäuden oder für den Erwerb oder die Erhaltung von grundstücksgleichen Rechten bestimmt sind.