Finanzielle Engpässe überbrücken: mit Fördermitteln, Liquiditätshilfe und weiteren Unterstützungsleistungen. Wir sind an Ihrer Seite.
Corona-Hilfe für Ihr Unternehmen
Gemeinsam. Fair. Partnerschaftlich – durch die Krise
Wir helfen unseren Kunden, finanzielle Engpässe zu überbrücken
Die aktuelle Situation bringt besondere Belastungen für Unternehmer und Gewerbetreibende mit sich. Diesen Herausforderungen müssen sich unsere Kunden jedoch nicht alleine stellen – wir stehen Ihnen als verlässlicher Partner zur Seite. Als Unternehmenskunde begleiten wir Sie durch diese Phase mit passenden Lösungen – selbstverständlich auch durch die zeitnahe Bereitstellung der Soforthilfen und Förderprogramme des Bundes und der Länder. Gemeinsam meistern wir die aktuellen Herausforderungen.
Soforthilfen der Bundesländer
Das Land Baden-Württemberg hat am Sonntagabend, den 22. März, weitere Gelder für Selbstständige, Kleinstunternehmer und kleine Unternehmen beschlossen. Demnach sollen Solo-Selbstständige und Firmen mit bis zu fünf Beschäftigten einmalig bis zu 9.000 Euro erhalten können, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Für Firmen mit bis zu zehn Beschäftigten gibt es maximal 15.000 Euro, Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten sollen bis zu 30.000 Euro bekommen können. Die Gelder können ab Mittwoch, den 25. März bei den Kammern (IHK, HK) beantragt werden.
Auch in Bayern steht ein ähnlich gestaltetes Soforthilfeprogramm zur Verfügung. Weitere Informationen erhalten Sie auf den unten verlinkten Webseiten der Länder.
Maßnahmenpaket des Bundes
Die Bundesregierung hat ein umfangreiches Maßnahmenpaket beschlossen, mit dem Unternehmen bei der Bewältigung der Corona-Krise unterstützt werden sollen.
Steuerstundung
Sprechen Sie mit Ihrem Finanzamt oder Steuerberater, um sich über die Möglichkeiten einer Steuerstundung zu informieren.
Kurzarbeitergeld
Wenn Ihr Unternehmen aufgrund von Krankheitsfällen durch das Coronavirus Kurzarbeit anordnet, können betroffene Beschäftigte Kurzarbeitergeld erhalten. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit.
Stundung von Mieten & Pachten
Die Bundesregierung möchte Mieter und Pächter während der Corona-Krise entlasten. Ihnen soll wegen Mietschulden in der Corona-Krise nicht gekündigt werden dürfen. Wenden Sie sich hierfür bitte direkt an Ihren Vermieter oder Verpächter.
Liquiditätshilfen als Darlehen
Bitte beachten Sie: Darlehen können nur an gesunde Unternehmen vergeben werden, welche völlig unverschuldet in Finanznöte geraten, insbesondere was ihre Ausstattung mit liquiden Finanzmittel angeht.
Corona-Hilfe der KfW
Um den Zugang von Unternehmen zu günstigen Krediten zu erleichtern, hat die KfW ihr Programm ausgeweitet. Für Freiberufler und Selbständige gelten dabei die gleichen Regeln wie für Unternehmen. Weitere Informationen zu den Kreditangeboten finden Sie auf den Seiten der KfW. Beantragt werden können die Kredite über die jeweilige Hausbank – also für Sie als Kundin oder Kunde unserer Bank über Ihre Beraterin oder Ihren Berater. Damit wir Ihre Anfrage schnellstmöglich bearbeiten können, bitten wir Sie, uns folgende Unterlagen zur Verfügung zu stellen:
- Bilanz 2019
- Betriebswirtschaftliche Auswertung / BWA 12/2020
- Liquiditätsplanung
- Abnehmerstruktur
Persönlicher Service rund ums Bargeld
Wir freuen uns, Sie in unseren Geschäftsstellen begrüßen zu können – teilweise mit angepassten Servicezeiten, teilweise auch ohne bedienten Service. In zahlreichen Geschäftsstellen steht Ihnen auch weiterhin unser persönlicher Bargeldservice zur Verfügung.
Zusätzlich haben Sie auch immer die Möglichkeit, auf unsere Selbstbedienungsgeräte zum Ein- und Auszahlen von Bargeld zuzugreifen. Eine Übersicht über die Ein-/Auszahlautomaten finden Sie unter folgenden Link:
Weitere Informationen
- Corona-Überbrückungshilfe des Bundes
- Mehr zur Corona-Hilfe der KfW
- Soforthilfe des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg
- Soforthilfe des Wirtschaftsministeriums Bayern
- Bundesagentur für Arbeit
- Bundesministerium für Finanzen
- Finden Sie Ihren Ansprechpartner bei der Volksbank Ulm-Biberach eG
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