Am 1. Januar 2023 treten einige gesetzliche Änderungen in Kraft. Diese können sich auch in Ihrem Geldbeutel bemerkbar machen. Zum Beispiel steigt der Freibetrag für Sparer, das Kindergeld wird erhöht und Photovoltaik-Anlagen werden von der Umsatzsteuer befreit.
Was ändert sich 2023?
Änderungen zum Jahreswechsel
Änderungen in der Einkommensteuer
Der Einkommensteuertarif bemisst sich nach der Höhe des zu versteuernden Einkommens. Bis zum sogenannten Grundfreibetrag ist das Einkommen steuerfrei. Ab dem 1. Januar 2023 liegt dieser für Alleinstehende bei 10.908 Euro. Bei verheirateten Paaren verdoppelt sich der Grundfreibetrag auf 21.816 Euro. Auch beim Spitzensteuersatz tut sich etwas: Dieser wird statt wie bisher bei 58.597 Euro in 2023 ab 62.810 Euro greifen.
Erhöhung des Kindergeldes und Kinderfreibetrags
Bisher bestimmte die Anzahl der Kinder die Höhe des Kindergeldes. Der Betrag lag bei zwei Kindern bei jeweils 219 Euro, für das dritte Kind bei 225 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind jeweils bei 250 Euro. Ab dem 1. Januar 2023 erhöht sich das Kindergeld einheitlich auf jeweils 250 Euro pro Kind.
Aktuell liegt der Kinderfreibetrag bei 8.548 Euro. Im neuen Jahr steigt er um 404 Euro an und liegt dann bei 8.952 Euro jährlich je Kind für beide Elternteile. Bei getrennten Eltern wird der halbe Freibetrag angesetzt.
Der Freibetrag für Sparer steigt ab 2023
Einkünfte aus Kapitalvermögen – zum Beispiel Veräußerungsgewinne aus Aktien und anderen Wertpapieren, Zinsen sowie Dividenden – müssen versteuert werden. Es gibt jedoch den Sparerpauschbetrag – den Freibetrag für Einkünfte aus Kapitalerträgen. Dieser erhöht sich in 2023 von 801 Euro auf 1.000 Euro und bei Ehegatten von 1.602 Euro auf 2.000 Euro. Der Sparerpauschbetrag wird unmittelbar bei der Abrechnung der Kapitalerträge durch die Kreditinstitute berücksichtigt, wenn ein Freistellungsauftrag bei der Bank erteilt wurde.
Wussten Sie schon, dass Sie in Ihrem Online-Banking unter Ihrem Profil alle an uns erteilten Freistellungsaufträge sehen und ändern können?
Die Erhöhung Ihrer bereits erteilten Freistellungsaufträge übernehmen wir für Sie: Bestehende Freistellungsbeträge werden von 801,00 auf 1.000,00 oder von 1.602,00 auf 2.000,00 erhöht. Niedriger erklärte Freistellungsbeträge werden um 24,844 % angehoben.
Homeoffice-Pauschale wird verbessert
In der Steuererklärung kann ein Homeoffice-Tag künftig mit 6 Euro Werbungskostenabzug angesetzt werden. Das ist ab 2023 für 210 Homeoffice-Tage möglich. Bislang waren es nur 120 Tage mit jeweils 5 Euro.
Welche Änderungen gibt es in der Krankenversicherung?
Die gesetzliche Krankenversicherung finanziert sich durch Beiträge und Bundeszuschüsse. Die Beiträge bemessen sich nach einem Prozentsatz der beitragspflichtigen Einnahmen. Die Einkünfte werden dabei nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 4.837,50 Euro im Monat beziehungsweise 58.050 Euro im Jahr (Stand 2022) berücksichtigt.
Wie auch in den vergangenen Jahren wird auch im Jahr 2023 die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung an die Einkommensentwicklung angepasst. In der gesetzlichen Krankenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze auf 4.987,50 Euro im Monat / 59.850 pro Jahr an.
Photovoltaik: Umsatzsteuer auf neue Anlagen entfällt
Wer ab dem 1. Januar 2023 eine Photovoltaik-Anlage installiert oder erweitert, spart sich die Umsatzsteuer. Händler und Handwerker sollen die Steuersatzsenkung an Kundinnen und Kunden weitergeben.
Wussten Sie schon, dass wir Sie gerne zu den Finanzierungsmöglichkeiten für eine Photovoltaik-Anlage beraten? Beispielsweise über unsere VR-Ökofinanzierung können Sie diese günstig finanzieren.