Freistellungsauftrag für Kapitalerträge

Steuern sparen mit dem Sparerpauschbetrag

Von Kapitalerträgen wie Zinsen profitieren sowohl Sparer als auch Anleger. Damit das Finanzamt nicht ab dem ersten Euro mitverdient, steht jedem Bürger ein gewisser Betrag steuerfrei zu. Hierfür erteilen Sie Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag.

Was sind Kapitalerträge?

Einkünfte aus Geldvermögen gelten als Kapitalerträge. Darunter fallen unter anderem Zinserträge, Dividenden aus Aktien oder Gewinne beim Wertpapierverkauf. Diese Einnahmen bleiben bis zu einer Höhe von 801 Euro im Jahr für jeden Bürger steuerfrei. Bei Eheleuten und Lebenspartnern sind insgesamt 1.602 Euro abgabenfrei. Alle Erträge, die darüber hinausgehen, sind steuerpflichtig. Darauf fällt die Abgeltungssteuer von 25 Prozent an. Hinzu kommen der mögliche Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer. Banken behalten die Abgeltungssteuer automatisch ein und führen sie direkt an das Finanzamt ab.

Wie erteile ich einen Freistellungsauftrag?

Um den Pauschbetrag von 801 Euro im Jahr für sich nutzen zu können, müssen Sie Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilen. Hierfür benötigen Sie Ihre Steueridentifikationsnummer. Sie haben die Möglichkeit, den Freibetrag auf mehrere Finanzinstitute aufzuteilen. In diesem Fall erteilen Sie jeder Kreditanstalt einen eigenen Freistellungsauftrag. Beachten Sie dabei, dass Ihre einzelnen Aufträge zusammengenommen nicht die Grenze von 801 Euro pro Jahr überschreiten dürfen. Haben Sie zum Beispiel bei einer Bank einen Freistellungsauftrag über 500 Euro, stehen Ihnen für andere Institute noch 301 Euro zur Verfügung.

Wie nutze ich den Sparerpauschbetrag am besten?

Verteilen Sie den Freibetrag so, dass Sie mit Ihren Einkünften nicht bei einem Kreditinstitut über der Freigrenze liegen und bei einem anderen weit darunter. So schöpfen Sie den Sparerpauschbetrag voll aus und vermeiden unnötige Steuerzahlungen an das Finanzamt.

Beispiel: Freibetrag nicht optimal genutzt

  Institut A Institut B
Kapitalerträge 500 Euro 200 Euro
Freistellungsauftrag 200 Euro 301 Euro
Versteuerter Betrag 300 Euro 0 Euro
Nicht genutzter Freibetrag - 101 Euro

Wenn Sie alle Spar- und Anlagegeschäfte bei Ihrer Volksbank Raiffeisenbank vor Ort bündeln, reicht ein einziger Freistellungsauftrag in voller Höhe. Damit kann Ihre Volksbank Raiffeisenbank auf alle Ihre Kapitalerträge den Sparerpauschbetrag anwenden. So sparen Sie sich das Abwägen beim Verteilen des Freibetrags auf verschiedene Kreditinstitute.

Tipps für die Steuererklärung

Ihr Geld ist nicht verloren, wenn Sie Ihrer Bank keinen Freistellungsauftrag erteilt haben. Denn zu viel gezahlte Steuern können Sie sich per Steuererklärung zurückholen. Das gilt auch für den Fall, dass Sie den Freibetrag ungünstig aufgeteilt haben. Sie erhalten von Ihrer Bank eine Bescheinigung über die abgeführten Beträge. Dieses Dokument fügen Sie Ihrer Steuererklärung bei. Liegt Ihr Einkommenssteuersatz unter 25 Prozent, kann sich eine Günstigerprüfung durch das Finanzamt lohnen. Diese beantragen Sie mithilfe der Steuererklärung. Dann prüft das Finanzamt, ob es für Sie günstiger ist, wenn auch die Besteuerung Ihrer Kapitalerträge nach Ihrem Einkommenssteuersatz erfolgt. Ist das der Fall, erhalten Sie eine Erstattung der zu viel gezahlten Beträge.

Hinweis auf Beratung: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung durch einen Berater bei Ihrer Bank, die für diese Themen zuständigen Ämter, einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein nicht ersetzen.