Abgabefrist für die Steuererklärung 2021

Welche Pflichten und Abgabetermine Sie als Arbeitnehmer beachten sollten

Vor dem Steuerjahr 2018 mussten Steuerzahler ihre Einkommenssteuererklärung bis zum 31. Mai des Folgejahres beim Finanzamt einreichen. Welche Abgabefristen und Voraussetzungen seitdem und damit auch in Bezug auf die Steuererklärung für das Jahr 2021 gelten, erfahren Sie hier.

Abgabefrist Steuererklärung 2020

Stichtag und mögliche Fristverlängerungen

Wenn Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind und diese selbst erstellen, müssen Ihre Unterlagen grundsätzlich bis zum 31. Juli 2022 beim Finanzamt eintreffen. Nach ersten Meldungen soll diese Frist aufgrund der Corona-Krise um 2 Monate auf den 30. September 2022 verlängert werden.

Sollten Sie hingegen einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein mit Ihrer Steuererklärung beauftragt haben, verlängert sich die Abgabefrist bis zum 28. Februar des übernächsten Jahres, also bis 2023. Für das Steuerjahr 2020 verlängerte sich die Abgabefrist aufgrund der Corona-Krise ausnahmsweise um sechs Monate, sodass die Abgabe spätestens zum 31. August 2022 erfolgen muss. Für das Steuerjahr 2021 wird es voraussichtlich eine Abgabefristverlängerung um 4 Monate bis zum 30. Juni 2023 geben. Auch für das Jahr 2022 wird eine Fristverlängerung um 2 Jahre gewährt.

Wer ist zur Abgabe verpflichtet?

Sie sind als Arbeitnehmer in folgenden Fällen zur jährlichen Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet:

  • Sie und Ihr Ehe- oder Lebenspartner haben Arbeitslohn bezogen und einer von Ihnen wurde nach Steuerklasse VI, V oder IV mit Faktor besteuert.
  • Sie haben über Ihren Arbeitslohn hinaus Einkünfte erzielt, die mehr als 410 Euro im Jahr betrugen und von denen keine Lohnsteuer einbehalten wurde.
  • Sie haben steuerfreie Lohnersatzleistungen wie Mutterschafts-, Eltern-, Kranken-, Kurzarbeiter- (KUG ) oder Arbeitslosengeld I in Höhe von mehr als 410 Euro pro Jahr bezogen.
  • Sie haben von mehreren Arbeitgebern gleichzeitig Lohn erhalten.
  • Sie haben sich einen Freibetrag auf Ihre Lohnsteuerkarte eintragen lassen – zum Beispiel Kinderbetreuungskosten oder erhöhte Werbungskosten.
  • Ihr Arbeitslohn betrug im Jahr 2021 mehr als 12.250,00  Euro (bei Alleinstehenden) beziehungsweise 23.350,00 Euro (bei Ehepaaren) im Jahr.
  • Sie wurden geschieden und haben im selben Jahr wieder geheiratet.
     

Rentner, Selbstständige und Vermieter sind ebenfalls zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, wenn ihr Einkommen über dem Grundfreibetrag von 9.408 Euro (bei Alleinstehenden) beziehungsweise 18.816 Euro (bei Ehepaaren) liegt.

Freiwillige Abgabe einer Steuererklärung

Auch wenn Sie nicht dazu verpflichtet sind, eine Steuererklärung einzureichen, lohnt sich eine Abgabe in vielen Fällen. So können Sie mit einer Steuerrückerstattung rechnen, wenn

  • Sie Sonderausgaben wie Spenden oder außergewöhnliche Belastungen haben,
  • Ihnen insgesamt Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit über 1.000 Euro entstehen,
  • Sie Geringverdiener sind und nebenbei eine zweite Berufsausbildung absolvieren,
  • Ihr jährliches Einkommen variiert,
  • Sie im Laufe des Jahres Ihre Steuerklasse gewechselt haben,
  • innerhalb eines Kalenderjahres Ihr Arbeitsverhältnis unterbrochen war,
  • Sie Steuerermäßigungen für sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen sowie Handwerkerleistungen wie Malerarbeiten geltend machen möchten.


Die freiwillige Steuererklärung, die im Steuerrecht Antragsveranlagung genannt wird, können Sie rückwirkend für bis zu vier Jahre einreichen. Die Abgabefrist endet jeweils zum 31. Dezember. Die freiwillige Einkommensteuererklärung 2020 müssen Sie also bis zum 31. Dezember 2024 abgeben.

Steuererklärung anfertigen: elektronisch oder handschriftlich?

Sie können Ihre Steuererklärung elektronisch mit dem amtlichen, kostenfreien Steuererklärungsprogramm Elster-Formular oder mit einem anderen, kostenpflichtigen Programm erstellen. Als Alternative steht Ihnen das Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung zur Verfügung. Dort können Sie eine Vielzahl interaktiver Formulare herunterladen. Diese füllen Sie entweder direkt am Computer aus oder Sie drucken die Formulare und füllen die Angaben per Hand aus. Im Anschluss lassen Sie die Dokumente dem Finanzamt zukommen. Wenn Sie Ihre Steuererklärung in papierloser Form, also elektronisch abgeben möchten, können Sie dies mithilfe des Elster-Online-Portals erledigen. Dabei lassen sich ans Finanzamt gemeldete persönliche Angaben automatisch in Ihre Steuererklärung übernehmen. Diese Daten sind durch die elektronische Authentifikation geschützt.

Wenn die Steuererklärung nicht fristgerecht eingereicht wird

Sollten Sie zur Einreichung einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sein und Ihre Steuererklärung nicht fristgerecht einreichen, können sich folgende Konsequenzen ergeben:

  • Wenn Ihr Steuerberater beziehungsweise Lohnsteuerhilfeverein erst nach Ende Februar des Folgejahres die Steuererklärung einreicht, werden Verspätungszuschläge fällig: für jeden angefangenen Monat 0,25 Prozent des Nachzahlungsbetrages, aber mindestens 25 Euro pro Monat.
  • Wenn Sie selbst erst nach dem Stichtag, also dem 31. Juli, einreichen, entscheidet Ihr Sachbearbeiter darüber, ob er für die Zeitspanne vom 1. August bis Ende Februar des Folgejahres einen Verspätungszuschlag erhebt.
  • Bis zum Jahr 2019 fielen ab dem 15. Monat Säumniszuschläge in Höhe von 0,5 Prozent pro Monat an. Aufgrund eines Gerichtsurteils dürfen diese Zinsen nicht mehr in dieser Höhe eingefordert werden. Zurzeit werden daher keine Zinsen erhoben und keine gezahlt. Es wird jedoch damit gerechnet, dass künftig ein geringerer Zinssatz von ca. 0,15 Prozent pro Monat eingeführt wird.

Hinweis auf Beratung: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung durch einen Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Rechtsanwalt (insbesondere Fachanwalt für Steuerrecht), Wirtschaftsprüfer oder einen Lohnsteuerhilfeverein nicht ersetzen.

Quelle: vr.de, Stand 06.04.2022