Kontoauszug prüfen

Irrtümliche oder unberechtigte Buchungen stornieren

Der Kontoauszug gibt Ihnen einen detaillierten Überblick über sämtliche Kontobewegungen und den daraus resultierenden Kontostand. Als Kontoinhaber sollten Sie Ihre Auszüge regelmäßig prüfen. So können Sie falsche Buchungen rechtzeitig entdecken und fristgerecht stornieren. Mehr zum Thema Kontoauszüge erfahren Sie hier.

Lastschrift-Widerspruch am besten sofort erledigen

Die Mobiltelefon- oder Stromrechnung per Einzugsermächtigung zu begleichen ist einfach und bequem. In der Regel laufen diese SEPA-Lastschriftverfahren unproblematisch. Um aber sicherzugehen, dass alle Abbuchungen – zum Beispiel von Ihrem Girokonto – korrekt sind, sollten Sie Ihre Kontoauszüge regelmäßig prüfen. Das geht entweder mithilfe Ihres Online-Bankings oder indem Sie unsere Kontoauszugsdrucker nutzen. Melden Sie unberechtigte Abbuchungen sofort Ihrem Kreditinstitut. Dieses kann das Geld zurückbuchen. Die Widerspruchsfrist beträgt für alle Lastschriften acht Wochen. Während dieser Zeitspanne müssen Sie keinen Grund für Ihren Widerspruch angeben.

Verlängerte Widerspruchsfrist von 13 Monaten

Nach der Frist von acht Wochen ist es schwieriger, das Geld zurückzufordern. Dann müssen Sie auf Fehler des Abbuchenden hinweisen können – zum Beispiel darauf, dass ein Zahlungsvorgang nicht von Ihnen autorisiert wurde. In diesen Fällen haben Bankkunden 13 Monate Zeit, um einer Lastschrift zu widersprechen.

Fehlgeleitete Gutschriften zurückzahlen

Bei der Prüfung des Kontoauszugs fällt Ihnen auf, dass eine Gutschrift irrtümlich auf Ihrem Konto gelandet ist? Dann sollten Sie sich nicht zu früh freuen und das Geld ausgeben. Denn selbstverständlich haben Sie keinen Anspruch auf die Summe, wenn dem Absender zum Beispiel ein Zahlendreher in den Angaben seiner Überweisung unterlaufen ist oder er Kundendaten verwechselt hat. Folglich müssen Sie den Betrag zurückzahlen. Bei Fragen dazu steht Ihnen ein Mitarbeiter Ihrer Bank gerne zur Seite.

Kontoauszug und Zahlungsbeleg abgleichen

Wenn Sie mit Ihrer girocard (Debitkarte) oder Kreditkarte zahlen, erhalten Sie immer einen Zahlungsbeleg. Darauf stehen die Kontonummer, Informationen zum Empfänger, Kartendaten und der von Ihrem Konto abgebuchte Betrag. Es ist ratsam, diese Belege mit Ihren Kontobewegungen abzugleichen. So behalten Sie den Überblick über Ihre Abbuchungen. Bei einer Warenrückgabe im Einzelhandel hilft Ihnen der Beleg dabei, zu überprüfen, ob die Rückzahlung auf Ihrem Konto eingegangen ist.

Kontoauszüge aufbewahren

Für Privatpersonen besteht keine Aufbewahrungspflicht für Kontoauszüge. Wenn Sie aber zum Beispiel nachweisen wollen, dass Sie eine Rechnung bezahlt haben, sollten Sie den Auszug für drei Jahre archivieren. So lange gilt die Verjährungsfrist für Alltagsgeschäfte. Kontoauszüge oder Zahlungsbelege für Leistungen bei Renovierungs- oder Handwerkerarbeiten rund um das Gebäude und Grundstück müssen Sie für zwei Jahre aufbewahren, um einen Zahlungsnachweis erbringen zu können.

Hinweis auf Beratung: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung durch einen Berater bei Ihrer Bank oder die für diese Themen zuständigen Behörden nicht ersetzen.

Quelle: vr.de, Stand 9. Februar 2021