Stattlich: Staatliche Förderung für Sie

Freuen Sie sich: Der Staat unterstützt Vermögensaufbau und Vorsorge

Egal ob Arbeitnehmer, Selbstständige, Studenten oder Auszubildende: Sichern Sie sich die staatliche Förderung für das ganze Jahr. Wir zeigen Ihnen, wo der Staat Unterstützung bereit hält und wie Sie maximal von der Förderung profitieren.

Verständlich erklärt: Staatliche Förderung

Quelle: Bundesverband der Deutschen Volksbanken Raiffeisenbanken (Stand: April 2018)

Arbeitnehmersparzulagen

Das VL-Sparen mit Aktienfonds oder beim Bausparen belohnt der Staat mit der sogenannten Arbeitnehmersparzulage.

VL-Sparen mit Aktienfonds
Die Arbeitnehmersparzulage für VL-Sparen mit Aktienfonds beträgt:

  • Für Alleinstehende: maximal 80 Euro jährlich. Das sind 20 Prozent der im Jahr eingezahlten Beträge bis zu einem Höchstbetrag von 400 Euro und bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 40.000 Euro.
  • Für Verheiratete oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: maximal 160 Euro jährlich. Das sind 20 Prozent der im Jahr eingezahlten Beträge bis zu einem Höchstbetrag von 800 Euro und bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 80.000 Euro.


VL-Sparen mit einem Bausparvertrag
Die Arbeitnehmersparzulage für VL-Sparen mit einem Bausparvertrag beträgt:

  • Für Alleinstehende: maximal 43 Euro jährlich (bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 40.000 Euro).
  • Für Verheiratete oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft Lebende: maximal 86 Euro jährlich (bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 80.000 Euro).

Wohnungsbauprämie

Für Sparer mit einem Bausparvertrag

Anspruch auf Wohnungsbauprämie haben alle in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Personen ab 16 Jahren, die in einen Bausparvertrag einzahlen. Es gelten folgende Einkommensgrenzen:

  • Für Alleinstehende liegt die Obergrenze bei 35.000 Euro (zu versteuerndes Einkommen). Auf Beiträge bis zu 700 Euro zahlt der Staat 10 Prozent. Sie erhalten demnach bis zu 70 Euro staatliche Förderung für Ihre Einzahlungen.
  • Für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften liegt die Obergrenze bei 70.000 Euro (zu versteuerndes Einkommen). Auch die förderfähigen Beiträge verdoppeln sich auf 1.400 Euro und die Prämie auf bis zu 140 Euro.

Riester- & Rürup-Förderung

Förderung der privaten Altersvorsorge durch Riester-Rente

Bei der Riester-Förderung ist der Mindesteigenbeitrag, den Sie leisten müssen, um gefördert zu werden, abhängig von der Höhe des Vorjahreseinkommens. Er beträgt aber mindestens 60 Euro pro Jahr.

Die Vorteile in der Übersicht:

  • Jährliche Grundzulage von 175 Euro (bei Einzahlung des Mindesteigenbeitrags auf einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag).
  • Steuerlicher Vorteil durch Abzugsfähigkeit der Beiträge als Sonderausgabe.
  • Berufseinsteigerbonus: einmalige staatliche Zulage von 200 Euro für alle, die zu Beginn des ersten Beitragsjahres noch unter 25 Jahren sind.
  • Jährliche Kinderzulage von 300 Euro für alle im Jahr 2008 oder später geborenen Kinder (Kinderzulage für früher geborene Kinder 185 Euro).

 

Steuervorteile bei der Rürup-Rente

Selbstständige können mit der Rürup-Rente steuerliche Vorteile bei der privaten Altersvorsorge nutzen. Im Jahr 2023 dürfen Alleinstehende Vorsorgebeiträge von bis zu 26.528 Euro steuerlich geltend machen, von denen sich dann 96 Prozent, also bis zu 25.467 Euro als Sonderausgaben steuermindernd auswirken. Als Ehepaar oder eingetragene Lebenspartnerschaft können Sie bis zu 53.056 Euro steuerlich geltend machen und dann bis zu 50.934 Euro als Sonderausgaben abziehen.

Zuletzt aktualisiert am 12. Januar 2024