Erben ist nicht nur ein emotionales Thema, sondern auch eine Vermögensfrage. Eine Immobilienerbschaft kann die Lage wirtschaftlich vollkommen auf den Kopf stellen. Positiv wie negativ.
Vermögensfrage Immobilienerbschaft
Worauf Sie beim Erben von Immobilien achten sollten
Wer erbt die Immobilie?
Jährlich werden in der Bundesrepublik knapp 400 Milliarden Euro vererbt oder verschenkt. Mindestens jede zweite Hinterlassenschaft enthält eine Immobilie. Die Aufteilung des Erbes regelt meist ein Testament. Hat der Verstorbene keine Verfügung hinterlassen, wird der Nachlass der gesetzlichen Erbfolge entsprechend geregelt. Begünstigt sind zunächst die Hinterbliebenen mit dem engsten Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser.
Kann ich mir die Erbschaft leisten?
Erben sollten nicht voreilig einen Erbschein beantragen. Wichtig sei es, zunächst Informationen über die Immobilienerbschaft einzuholen. „Mit einer Erbschaft werden nicht nur Eigentumsrechte, sondern auch Pflichten übertragen. Die Annahme des Erbes ist nur dann ratsam, wenn der Wert die Summe der Schulden übersteigt. Ist das Erbe etwa auf einem Schuldenberg erbaut oder die Bereitschaft nicht vorhanden, mit den einhergehenden Pflichten zu leben, besteht die Möglichkeit, das Erbe innerhalb von sechs Wochen auszuschlagen“ , raten unsere Kolleginnen Lena Blötz und Nina Hüttinger, die Immobilienspezialistinnen der Volksbank Immobilien Ulm Biberach Ravensburg GmbH. Wer in das geerbte Haus einziehen möchte, muss die Miterben auszahlen, was vertraglich aufgesetzt und notariell beglaubigt wird. „Beim einvernehmlichen Verkauf entscheidet sich die Erbengemeinschaft für eine Variante, die oft den goldenen Weg darstellt. Der Verkaufserlös wird unter den Erben aufgeteilt. Vorab sollte man einen professionellen Makler beauftragen, der die Interessen aller Beteiligter vertritt“, so die Experten.
Was, wenn man sich nicht einig wird?
Wird man sich untereinander nicht einig, gibt es die Möglichkeit zur Teilungsversteigerung. „ Ein Erbe versteigert seinen Anteil, den die anderen Miterben ersteigern können. Bei der Teilungsversteigerung liegen die Preise oft unterhalb des Verkehrswerts, hinzukommen Verfahrenskosten. Das Finanzamt muss innerhalb von drei Monaten über die Erbschaft informiert werden. Gegebenenfalls steht dann eine Erbschaftsteuer ins Haus. Erbende Kinder haben einen Freibetrag von 400.000, bei Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern liegt dieser bei 500.000 Euro.
Wie kann ich Steuern sparen?
Das Finanzamt bestimmt den durchschnittlichen Verkehrswert – abhängig von Größe, Lage und Ausstattung der Immobilie. „Ein Wertgutachten kann bei renovierungsbedürftigen Häusern sinnvoll sein, da wertmindernde Eigenschaften die Erbschaftssteuer reduzieren können.“