Am 21. März 2016 trat das viel diskutierte und zum Teil scharf kritisierte Gesetz zur Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie in Kraft. Demnach müssen zum Schutz der Verbraucher wie auch der Banken bei der Vergabe von Immobiliendarlehen deutlich strengere Richtlinien eingehalten werden, was zu erheblichen Unmut auf beiden Seiten führt. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass es in naher Zukunft zu einigen Erleichterungen bei der Umsetzung des Gesetzes kommen wird.
Wohnimmobilienkreditrichtlinie
Hoffnung auf Erleichterung
EU-Vorgaben sorgen für Diskussionsstoff
Gerade einmal ein Jahr nach Einführung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie hat am 30. März 2017 der Bundestag das Finanzaufsichtsrechtsergänzungsgesetz beschlossen, um den Schwierigkeiten zu begegnen, die bei der Anwendung des Umsetzungsgesetzes zur Wohnimmobilienrichtlinie auftreten. Diese EU-Richtlinie sorgte in den letzten Monaten sowohl bei Verbrauchern als auch bei Kreditinstituten für reichlich Diskussionsstoff. Durch sie müssen Banken deutlich strengere Vorgaben bei der Kreditvergabe einhalten und Darlehensnehmer eine umfassendere Kreditwürdigkeitsprüfung in Kauf nehmen. Ziel ist es, mehr Transparenz zu schaffen und umfassender zu beraten. Dadurch sollen Finanzkrisen verhindert werden, wie sie in den Jahren 2008 und 2009 unter anderem durch unzureichende Prüfung der Kreditwürdigkeit vor allem in den USA und Spanien ausgelöst wurden.
Detaillierte Fragen verunsichern Kreditnehmer
So dürften sich Kunden seit letztem Jahr über Fragen nach der künftigen Familienplanung – zur Kalkulierung eines bevorstehenden Verdienstausfalls – oder über die Berechnung der durchschnittlichen Lebenserwartung im Beratungsgespräch gewundert haben. Dies sind nur zwei Beispiele, die seit Einführung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie zur Beurteilung herangezogen werden, ob ein Kredit langfristig und vollständig zurückgezahlt werden kann. „In den Beratungsgesprächen zur Darlehensvergabe zeigte sich in der Vergangenheit immer deutlicher, dass es am Nervengerüst vieler Interessenten zehrt, wenn wir gezwungen sind immer noch detailliertere Informationen abzufragen und gleichzeitig zahlreiche Unterlagen zur Unterschrift auszugeben“, berichtet Christoph Pickny, Geschäftsfeldverantwortlicher Finanzierung bei der Volksbank Ulm-Biberach eG.
Richtlinie führt zur Benachteiligung Einzelner
„Zudem ist es schwer zu erklären, dass eine Kreditzusage nicht mehr allein aufgrund des Wertes einer als Sicherheit dienenden Immobilie erteilt werden darf, selbst wenn es sich um einen reinen Renovierungskredit handelt und diesem ein erstklassiges Objekt gegenübersteht“, betont Pickny. Voraussetzung der Kreditvergabe an einen Kunden ist, dass die Kreditverpflichtungen nachhaltig aus dessen Einkünften erfüllt werden können. Dadurch werden bestimmte Personengruppen benachteiligt. Junge Familien, Menschen im rentennahen Alter, Arbeitnehmer mit schwankendem Einkommen oder auch Personen, die ihre Immobilie lediglich sanieren wollen, bekommen jetzt nur noch schwer oder gar keinen Kredit.
Der Gesetzgeber reagiert
Der Gesetzgeber hat nun auf die anhaltende Kritik der Banken reagiert. Mit dem neuen Gesetz soll durch eindeutigere Regelungen im Bereich des Immobilienverbraucherdarlehensrechtes die Rechtssicherheit für Banken und Kunden erhöht werden. Vor allem sollen die Kreditvergaben für Bau und Renovierung erleichtert werden. „Die langjährige Begleitung unserer Kunden und der Schutz vor einer möglichen Überschuldung steht für uns als regionale Genossenschaftsbank bei jeder Darlehensvergabe seit jeher ganz klar im Vordergrund. Die strengeren Vorgaben der EU-Wohnimmobilienrichtlinie stellt unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Beratungsalltag vor die ein oder andere zusätzliche Herausforderung. Nun hoffen wir, dass diese im Sinne unserer Kunden mit der in Aussicht stehenden Beschlussfassung schon bald entsprechend angepasst werden“, so Astrid Piela, Vorstandsmitglied der Volksbank Ulm-Biberach eG.
Zuletzt aktualisiert am 20. April 2017.