Unterstützung für Vereine und gemeinnützige Einrichtungen in Not

Volksbank Ulm-Biberach eG startet Förderprogramm "Soforthilfe Corona"

Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie bietet die Volksbank Ulm-Biberach eG schnelle Hilfe an: Über das Förderprogramm „Soforthilfe Corona“ können Vereine und gemeinnützige Institutionen aus der Region ab sofort Unterstützung beantragen.  

Ulm, 5. Mai 2020. Die Corona-Pandemie stellt uns alle fast täglich vor neue Herausforderungen – so auch zahlreiche Vereine und gemeinnützige Institutionen in unserer Region. Aufgrund der aktuellen Situation fallen dringend benötigte Einnahmen weg, was zu akuten Liquiditätsengpässen oder gar zu einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage führen kann. „Tafelläden, Institutionen in der Pflege, Wohlfahrtsorganisationen, um nur einige zu benennen, sind für unsere Gesellschaft von enormer Bedeutung“, betont Ralph P. Blankenberg, Vorstandssprecher der Volksbank Ulm-Biberach eG. „Diese benötigen jetzt dringend finanzielle Unterstützung, und zwar schnell und unbürokratisch“, fährt er fort.

Über das Förderprogramm „Soforthilfe Corona“, welches in Zusammenarbeit mit dem Gewinnsparverein Baden-Württemberg entwickelt wurde, möchte die Genossenschaftsbank genau hier ansetzen. Dabei sollen in Not geratene Einrichtungen über eine Spende bei der Sicherung ihrer wirtschaftlichen Existenz oder der Überbrückung finanzieller Engpässe unterstützt werden. „Dies beinhaltet auch laufende Betriebskosten wie beispielsweise Mieten, Kredite für Räumlichkeiten, Gehälter, Leasingraten und Ähnliches – das ist neu und nur im Zuge dieses Soforthilfeprogramms möglich“, erklärt Bankvorstand Stefan Hell, der als Vorstandsmitglied des Gewinnsparvereins Baden-Württemberg an der Ausarbeitung des Förderprogramms mitwirkte.

Ab sofort können gemeinnützige und mildtätige Einrichtungen aus der Region Hilfe beantragen: das Online-Formular hierzu ist unter volksbank-ulm-biberach.de/soforthilfe-vereine zu finden. Eine bankinterne Jury prüft in regelmäßigen Abständen die eingegangenen Anträge auf Einhaltung der Unterstützungsvoraussetzungen und Bedürftigkeit. Ist ein Antrag genehmigt, wird das Fördergeld zügig ausbezahlt. Die „Corona-Soforthilfe“ ist begrenzt bis zum 31. Oktober 2020. „Ganz nach dem Motto ´Was einer alleine nicht schafft, das schaffen viele` möchten wir ein Zeichen der Solidarität setzen – für die Vereine und gemeinnützigen Institutionen, und somit auch für die Menschen in unserer Region“, so Blankenberg abschließend.