Die Volksbank Ulm-Biberach eG erhebt ab dem 22. Juli 2022 kein Verwahrentgelt mehr von ihren Kundinnen und Kunden und reagiert somit umgehend auf die Zinsentscheidung der Europäischen Zentralbank (EZB).
Wegfall von Verwahrentgelt für Kundinnen und Kunden der Volksbank Ulm-Biberach
Volksbank reagiert zeitnah auf EZB-Leitzinserhöhung
Ulm, 26. Juli 2022. Am 21. Juli hat die Europäische Zentralbank die Anhebung des Leitzinses um 50 Basispunkte auf 0,5 Prozent beschlossen. Dies ist die erste Erhöhung seit elf Jahren. „Wir begrüßen die Entscheidung und geben diese Zinswende unmittelbar an unsere Privat- und Firmenkunden weiter. Mit Wirkung zum 22. Juli senken wir daher den Zinssatz des Verwahrentgelts für hohe Anlagebeträge auf aktuell null Prozent“, gibt Vorstandssprecher Ralph P. Blankenberg bekannt.
Was heißt das für die Kundinnen und Kunden?
Am Beispiel Privatkunden erläutert: Nach langer Abwägung hatte sich die Bank Anfang 2020 entschieden, für die Verwahrung hoher Giro- und Spareinlagen ab 100.000 Euro ein Entgelt in Höhe von 0,5 Prozent zu erheben. „Unsere Beraterinnen und Berater haben in den vielen persönlichen Gesprächen ihren Kundinnen und Kunden immer wieder alternative Anlagemöglichkeiten aufgezeigt, um ein solches Verwahrentgelt zu vermeiden und natürlich, um dafür zu sorgen, dass diese mit ihren Anlageportfolio jederzeit optimal aufgestellt sind. Wir raten seit jeher zu einer breiten Vermögensstreuung, die an den persönlichen Zielen und Wünschen ausgerichtet ist“, so der Vorstandssprecher. „Das ist das Grundprinzip unserer genossenschaftlichen Beratung“, betont er. Wird der Freibetrag dennoch überschritten, fällt mit Wirkung zum 22. Juli 2022 aktuell kein Verwahrentgelt mehr an, heißt es in der Mitteilung der Bank.