„Nießbrauch“ – ein längst bekanntes und bewährtes Mittel zur Übertragung von Immobilien. Was viele nicht wissen: Auch bei Wertpapierdepots bietet diese Form der Vermögensübertragung zahlreiche Vorteile. Aus Sicht der Volksbank Ulm-Biberach eG ein wichtiges Vorsorgethema mit großem Potenzial.
Mit einem Nießbrauchdepot rechtzeitig und clever die eigene Vermögensnachfolge regeln
Volksbank Ulm-Biberach eG informiert über Nießbrauchdepots

Ulm, 25. August 2023. „Heute schon an morgen denken“ – das ist vor allem auch in Hinblick auf Vorsorge und Nachfolge von großer Bedeutung. Ob Immobilienbesitz, das eigene Unternehmen, Wertpapiervermögen oder Sparguthaben: Unabhängig davon, um welche Vermögenswerte es sich handelt, ist es wichtig, sich rechtzeitig um die Vermögensplanung zu kümmern. „Hier stehen wir unseren Kundinnen und Kunden als kompetenter Partner zur Seite. Gemeinsam erarbeiten wir Lösungen und bieten individuelle Möglichkeiten für jeden Einzelnen, deren Familien oder auch das eigene Unternehmen“, erläutert der stellvertretende Vorstandssprecher der Volksbank Ulm-Biberach eG, Alexander André Schulze, welcher das gesamte Kundengeschäft der Bank verantwortet.
Nießbrauch – Sinnvoll und clever schenken
Ein gängiges Instrument zur Vermögensübertragung ist der Nießbrauch. Bislang vorrangig im Zusammenhang mit Immobilien bekannt, bietet der Nießbrauch auch bei der Übertragung von Wertpapierguthaben viele Vorteile. Doch was ist ein Nießbrauchdepot? André Kotolinski, Leiter des Bereichs Private Banking der Volksbank, klärt auf: „Ein Nießbrauchdepot ist eine interessante Möglichkeit, das Vermögen innerhalb der Familie zu übertragen, dabei von Steuervorteilen zu profitieren und gleichzeitig weiterhin die Erträge aus dem Wertpapierdepot zu erhalten“. Soll heißen: Während der Begünstigte neuer Eigentümer des Wertpapierdepots inklusive künftiger Kursgewinne wird, erhält der bisherige Depotinhaber ein Nießbrauchrecht und somit weiterhin die Erträge aus dem Wertpapierdepot wie beispielsweise Dividenden, Ausschüttungen oder Zinsen. Zudem können hierbei Vermögenswerte übertragen werden, die weit über den Steuerfreibeträgen liegen, da der Nießbrauch den tatsächlichen Wert des Depots mindert. „Eine Win-Win-Situation für beide Seiten“, fasst Kotolinski zusammen.
Rechtzeitig vorsorgen für eine entspanntere Zukunft
Auch bei der Regelung der Vermögensnachfolge gilt: „Je früher desto besser!“ Denn je früher mit der Planung und Umsetzung begonnen wird, desto mehr Vorteile kann man sich sichern. Alle 10 Jahre kann so beispielsweise bei der Vermögensübertragung an die eigenen Kinder der Freibetrag in Höhe von 400.000 Euro erneut ausgeschöpft werden. „Daher ist eine qualifizierte und kompetente Beratung, auch unter Einbezug der Steuerberaterin oder des Steuerberaters, unerlässlich“, so die klare Empfehlung des Experten. Kotolinski weiter: „Uns ist es wichtig, unsere Kundinnen und Kunden umfassend über die verschiedenen Möglichkeiten der Vermögensübertragung aufzuklären und Transparenz zu schaffen. Wir unterstützen sie dabei, die eigene Vermögensnachfolge rechtzeitig zu regeln und so entspannt in Richtung Zukunft zu blicken“.
Auch für kleinere Vermögen attraktiv
Doch nicht nur für hohe Summen ist diese Form der Vermögensübertragung sinnvoll. Auch bei kleineren Beträgen kann ein Nießbrauchdepot überaus profitabel sein. Beispielsweise bei unverheirateten Paaren, oder auch kinderlosen Eheleuten, die Teile ihres Vermögens der Nichte oder dem Neffen schenken möchten. „Hier gelten deutlich geringere Freibeträge, so dass schnell Schenkungssteuer anfällt“, merkt Kotolinski an. Ein Nießbrauchdepot könne auch hier ein guter Weg sein, Vermögen ganz oder zumindest teilweise steuerfrei zu übertragen. Und wie sieht es in unserer Region aus? Auch hier scheint das Thema Nießbrauchdepot zunehmend in den Fokus zu rücken. Wie die Bank mitteilte, sei die Nachfrage in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen.