Wer dauerhaft Gutes tun will oder sich für eine bestimmte Sache einsetzen möchte, der ist bei einer Stiftung richtig: Ihre Ideen und Vorstellungen können so nachhaltig umgesetzt werden. Und das schon mit einem kleinen Budget.
Stiftung gründen
Dauerhaft Gutes tun
Stiftungszwecke
Was auch immer Ihnen am Herzen liegt - über eine Stiftung kann die Förderung sichergestellt werden. Die Stiftungszwecke können vielfältig sein: Bildung und Erziehung, Wissenschaft und Forschung, Völkerverständigung, Gesundheitswesen, Natur- und Umweltschutz, Tierschutz, Jugend- und Altenhilfe, Sport und vieles mehr kann gefördert werden. Wir beraten Sie gerne.
Stiftungsarten
Sie haben viele Möglichkeiten. Ob Zustiftung, Stiftungsfonds, Treuhandstiftung oder rechtsfähige Stiftung, die Volksbank-Stiftung ermöglicht Ihnen die Umsetzung Ihrer Vorstellungen.
- Zustiftungen zum Grundstockvermögen der Volksbank-Stiftung sind ab einem Wert von 5.000 € möglich. Durch den Kapitalerhalt der Zustiftung werden die Ziele der Volksbank-Stiftung nachhaltig und langfristig verfolgt.
- Bei Stiftungsfonds ab einem Wert von 10.000 € kann der Zustifter über die Verwendung der Erträge des Fonds entscheiden. Im Fondsvertrag wird der Stifterwille festgelegt, wobei die in der Satzung der Volksbank-Stiftung enthaltenen regionalen Verwendungsmöglichkeiten zu berücksichtigen sind. Im Gegensatz zur eher anonymen Zustiftung können Stiftungsfonds nach dem Stifter und/oder Stiftungszweck benannt werden. Regelmäßige Stiftungsinformationen informieren über die Erträge des Fonds und deren Verwendung.
- Ab einem Wert von 25.000 € kann unter dem Dach der Volksbank-Stiftung eine Treuhandstiftung verwaltet werden. Treuhandstiftungen werden unter eigenem Namen und mit Zweckbestimmung errichtet. In einer Satzung wird der Stifterwille festgelegt. Das Vermögen der Treuhandstiftung wird getrennt vom Kapital der Volksbank-Stiftung als Sondervermögen geführt.
- Die Gründung einer rechtsfähigen Stiftung bietet sich bei größeren Vermögen an und bedarf der staatlichen Anerkennung. Unsere Berater unterstützen Sie gerne bei der Gründung.
Nutzen Sie die Sachkunde und das Netzwerk der Volksbank Ulm-Biberach eG für Ihre Ideen. Wir bieten Ihnen kompetente Ansprechpartner für die optimale Gestaltung Ihrer Stiftung.
Vorteile
Mit einer Stiftung fördern Sie das Gemeinwohl, erhalten Ihr Vermögen dauerhaft und nutzen Steuervorteile:
- Jede Zuwendung an eine steuerbegünstigte Stiftung, wie die Volksbank-Stiftung Ulm-Biberach, ist im steuerlichen Sinne eine Spende und als Sonderausgabe abzugsfähig.
- Zuwendungen können bis zu einer Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrags der persönlichen jährlichen Einkünfte geltend gemacht werden. Besonders Stifter, die größere Vermögenswerte in eine steuerbegünstigte Stiftung einbringen können, werden zum Stiften angeregt: Sie können einen zusätzlichen Abzugsbetrag in Höhe von bis zu einer Million Euro für Zuwendungen über einen Zeitraum von zehn Jahren in beliebiger Verteilung steuerlich geltend machen. Den zusätzlichen Höchstbetrag können Ehegatten doppelt geltend machen.
- Der Spendenvortrag gilt zeitlich ungebrenzt. Spenden, die die genannten Höchstbeträge überschreiten, können also bis zum Lebensende des Stifters abgesetzt werden.
- Bei Nutzung dieser steuerlichen Möglichkeiten kann beim privaten Stifter eine Steuerentlastung von fast der Hälfte der eingebrachten Summe erreicht werden. Zudem sind Zuwendungen an eine bereits bestehende Stiftung oder die Errichtung einer Stiftung schenkungs- bzw. erbschaftssteuerfrei.
- Für Unternehmen sind Zuwendungen bis zu einer Höhe von 0,4 Prozent der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter steuerlich abzugsfähig. Die Zuwendung wirkt sich steuermindernd auf die Gewerbesteuer aus.