Der Stiftungsrat beschließt über die Verwendung der zur Verfügung stehenden Mittel.
Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung, führt entsprechend den Beschlüssen des Stiftungsrates die Geschäfte und verwaltet das Stiftungsvermögen.
Der Stiftungsrat beschließt über die Verwendung der zur Verfügung stehenden Mittel.
Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung, führt entsprechend den Beschlüssen des Stiftungsrates die Geschäfte und verwaltet das Stiftungsvermögen.