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Festgeld-Aktion 3,25 % für 30 Monate bis 3.11. anlegen!

3,25 % p. a.* für 30 Monate – bis 3. November

Aktionszins im VR-AnlageKonto – dem Festgeldkonto Ihrer Volksbank Ulm-Biberach eG!

  • 3,25 % p. a.* auf Neugeld
  • Planbar und ohne Kursrisiko
  • Ab 25.000 Euro Anlagesumme
  • Schnell & einfach online abschließbar
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Festgeld-Aktionszins im Überblick

  • Ab 25.000 Euro Anlagesumme
  • Zinssatz von 3,25 % p . a.* auf Neugeld
  • Laufzeit 30 Monate
  • Zinszahlung jährlich
  • Automatische Verlängerung**

Ihre Vorteile

  • Sichere, planbare Geldanlage
  • Attraktive Rendite
  • feste Laufzeit mit Zinsgarantie
  • Kein Kursrisiko 

*Freibleibendes Angebot, gültig nur bis 3. November 2026, ab 25.000 Euro, für Neugeld: Gelder, die in den letzten sechs Monaten nicht auf einem Konto bei der Volksbank Ulm-Biberach eG angelegt oder verwahrt waren.

**Sofern die Kundin oder der Kunde der Bank nicht bis zum Fälligkeitstermin eine andere Weisung erteilt, wird die Anlage zu dem dann geltenden Zinssatz um den gleichen Anlagezeitraum verlängert.

In der VR Banking App

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So sichern Sie sich den Festgeld-Aktionszins in der VR Banking App:

Menü → Produkte & Angebote → Alle Produkte anzeigen → Geldanlage & Sparen → Festgeldkonto eröffnen → VR-AnlageKonto 30 Monate

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FAQ zur Festgeld-Aktion

Wer erhält den Aktionszins?

Der Aktionszins gilt für Bestandskundinnen und Bestandskunden sowie Neukundinnen und Neukunden. Der Zins gilt für Neugeld ab 25.000 Euro.

Kann ich das VR-AnlageKonto vorzeitig kündigen?

Wünsche können sich natürlich ändern. Wenn Sie sich aber für ein VR-AnlageKonto entscheiden, können Sie den Anlagebetrag während der Laufzeit nicht verändern. Eine vorzeitige Kündigung ist leider nicht möglich.

In welchem Zeitraum kann ich das Festgeldkonto mit Aktionszins eröffnen?

Das Aktionsangebot kann bis zum 3. November 2026 eröffnet werden.

Wann erhalte ich Zinsen?

Die Zinsen werden am Ende des Anlagezeitraumes gutgeschrieben. Legen Sie Ihr Geld länger als ein Jahr als VR-AnlageKonto an, erfolgt die Abrechnung immer nach Ablauf eines Anlagejahres.

Gibt es einen Maximalbetrag, den ich als Festgeld anlegen kann?

Nein. Sie können so viel Geld anlegen, wie Sie möchten. Wenn es sich um Neugeld handelt, profitieren Sie vom zeitlich limitierten Aktionszins. Der Minimalbetrag sind 25.000 Euro.

Was passiert mit der Festgeldanlage im Todesfall?

Wenn der Kontoinhaber oder die Kontoinhaberin verstirbt, wird das VR-AnlageKontokonto auf die erbberechtigten Personen überschrieben.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Bei Zinserträgen werden Steuern fällig, die vom Produktanbieter direkt an das Finanzamt weitergeleitet werden. Mit einem Freistellungsauftrag oder einer Nichtveranlagungsbescheinigung können Sie sich das Geld ganz oder teilweise sparen.

Mehr zu Freistellungsauftrag und Kirchensteuer

Wie wird die Kirchensteuer bezahlt?

Bei Mitgliedern einer Religionsgemeinschaft, die Kirchensteuer erhebt, greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Wenn Sie keinen Sperrvermerk beantragt haben, wird die anfallende Kirchensteuer zusammen mit der Zinsertragssteuer automatisch an das Finanzamt abgeführt.

Mehr zu Freistellungsauftrag und Kirchensteuer

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