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Frau mit Schäfchen im Arm

Altersvorsorge-Reform

Änderungen bei der Altersvorsorge ab 2027

Das Altersvorsorgereformgesetz bringt ab dem 1. Januar 2027 Veränderungen für die private Altersvorsorge.Für Ihren bestehenden Riester-Vertrag bei Union Investment oder R+V gilt dabei ein klares Versprechen: Ihre Förderung und Beitragsgarantie bleiben bestehen. Mit dem neuen Altersvorsorge-Depot eröffnen sich Ihnen allerdings mehr Möglichkeiten als bisher. Informieren Sie sich jetzt.

Wichtig für Sie mit bestehendem Riester-Vertrag

 

Ihre Förderung bleibt bestehen

Sie erhalten weiterhin eine Grundzulage von maximal 175 Euro pro Jahr und maximal 300 Euro pro Kind und Jahr, wenn Sie 4 Prozent Ihres Vorjahresbruttoeinkommens (höchstens 2.100 Euro) einzahlen – abzüglich aller Zulagen. Ihr Eigenbetrag muss mindestens 60 Euro betragen.

Ihre Beitragsgarantie gilt weiter

Zu Beginn der Auszahlphase stehen Ihnen mindestens Ihre eingezahlten Beiträge und die erhaltenen Zulagen zur Verfügung. Dieses Sicherheitsnetz bleibt bestehen.

Sie müssen nichts tun

Ihr Vertrag läuft weiter wie bisher. Es gibt für Sie keinen Handlungsbedarf, wenn Sie Ihren bestehenden Vertrag behalten möchten.

Sie haben die Wahl

Ab 2027 können Sie die neue Förderstruktur nutzen, ohne das Produkt zu wechseln. Oder Sie übertragen Ihr Riester-Guthaben auf ein Altersvorsorge-Depot. Beides ist möglich und sollte gut überlegt sein. Lassen Sie sich am besten persönlich beraten.

Kurz gesagt

Die Reform erweitert Ihre Möglichkeiten für die Zukunft. Bestehende Riester-Verträge bleiben dabei vollumfänglich geschützt.

Das neue Altersvorsorge-Depot

Staatliche Zulagen

Die neue Förderung ist beitragsproportional. Sie können bis zu 540 Euro Grundzulage pro Jahr erhalten. Zusätzlich gibt es jährlich bis zu 300 Euro Kinderzulage pro Kind.

Renditechancen ohne Garantiepflicht

Sicherheit oder höhere Chancen – künftig können Sie sich für eine Altersvorsorge mit oder ohne Garantie entscheiden.

Flexible Auszahlung

Bei der Auszahlung Ihrer Altersvorsorge können Sie zwischen regelmäßigen Auszahlungen bis zum 85. Geburtstag und einer lebenslangen Rente wählen.

So funktioniert die Förderung bei der Grundzulage

Das Prinzip ist einfach: Je mehr Sie einzahlen, desto mehr legt der Staat obendrauf. Diese beitragsproportionale Förderung unterscheidet das Altersvorsorgedepot grundlegend von der Riester-Rente, bei der staatliche Zulagen einkommensabhängig gewährt werden.

Für die ersten 360 Euro eigener Einzahlungen pro Jahr ist die staatliche Förderung besonders hoch. Dadurch wird vor allem die private Altersvorsorge von Menschen mit geringeren Einkommen und Familien mit Kindern gestärkt.

Eigenbetrag pro JahrFörderquoteZulage
120 Euro (Mindesteigenbeitrag) bis 360 Euro50 ProzentBis zu 180 Euro
Von 360,01 Euro bis 1.800 Euro25 ProzentBis zu 360 Euro

Die Grundzulage beträgt also bis zu 540 Euro jährlich und richtet sich nach Ihren Einzahlungen. Je nach Situation können zusätzlich Kinderzulagen, ein Berufseinsteigerbonus und steuerliche Vorteile hinzukommen.

Weitere Zulagen und Steuervorteile

Kinderzulage

Für jedes kindergeldberechtigte Kind erhalten Sie für jeden selbst eingezahlten Euro eine Kinderzulage von 1 Euro, maximal 300 Euro pro Kind und Jahr. Die Kinderzulage wird auf den Vertrag des Elternteils ausgezahlt, der das Kindergeld erhält.

Bonus für Berufsneulinge

Wer bei Vertragsschluss das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erhält einmalig einen Bonus von 200 Euro. Der Betrag wird direkt ins Depot eingezahlt – zusätzlich zu den regulären Zulagen. Für junge Berufstätige ist der Einstieg daher besonders attraktiv.

Steuerliche Vorteile

Geförderte Eigenbeiträge und Zulagen können als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Außerdem können Sie zusätzliche Beiträge bis zu einem Höchstbetrag von 6.840 Euro pro Jahr einzahlen. Auszahlungen, die auf geförderte Anteile entfallen, sind mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. In der Rentenphase ist dieser oft geringer ist als in der Erwerbsphase. Von ungeförderten Beiträgen ist später nur der Ertragsanteil zu versteuern.1

Förder-Check

Vergleichen Sie mit dem Förder-Check-Rechner Ihre möglichen Zulagen gemäß der Riester- und der neuen Systematik.

Zusätzlich können Sie den Sonderausgabenabzug steuerlich nutzen. Diese Möglichkeit ist in der Berechnung nicht berücksichtigt.

FAQ zur Riester-Rente und dem Altersvorsorgedepot

Wird die Riester-Förderung abgeschafft?

Nein, die Riester-Förderung bleibt für bestehende Verträge erhalten. Was sich ändert: Ab 2027 können keine neuen Riester-Verträge mit der bisherigen Förderstruktur mehr abgeschlossen werden. Für Neuverträge steht dann das Altersvorsorgedepot zur Verfügung. Bestehende Verträge sind davon nicht betroffen.

Kann ich in die neue Förderung wechseln und trotzdem meinen Vertrag behalten?

Ja, das ist möglich. Ab 2027 können Sie die neue prozentuale Förderstruktur des Altersvorsorgedepots wählen, ohne das Produkt oder den Anbieter zu wechseln. Ob sich das für Sie lohnt, hängt von Ihrem Einkommen und Ihrer Familiensituation ab. Ihre Beraterin oder Ihr Berater rechnet das gerne gemeinsam mit Ihnen durch.

Wie hoch ist der Mindesteigenbeitrag pro Jahr/Monat?

Der Mindesteigenbeitrag zum Erhalt der Förderzulage liegt bei 120,- Euro pro Jahr und somit nur 10,- Euro pro Monat.

Was passiert mit meinem Vertrag, wenn ich in Rente gehe?

Ab dem 1. Januar 2027 haben Sie neue Möglichkeiten bei der Gestaltung Ihrer Auszahlphase. Sie können sich dann zwischen zwei Modellen entscheiden:

  1. Lebenslange Zahlung durch Fondsauszahlungen bis zum 85. Geburtstag und anschließend Zahlung durch die Versicherung bis zum Lebensende – unabhängig von Ihrer Lebenserwartung. Zu Beginn der Auszahlphase wird die Versicherungsprämie aus dem Depotvermögen abgeführt. Dieses Modell ist ideal, wenn Ihnen eine lebenslange Absicherung besonders wichtig ist.
  2. Der reine Auszahlplan bis 85: Ihr gesamtes angespartes Guthaben wird planmäßig bis zu Ihrem 85. Geburtstag an Sie ausgezahlt. Da kein Kapital für eine spätere Versicherung abgezweigt wird, fällt Ihre monatliche Rate in dieser Zeit oft spürbar höher aus. Mit Ihrem 85. Geburtstag enden die Zahlungen aus diesem Vertrag planmäßig.

Sie haben folgende zusätzliche Wahlmöglichkeit: Bei beiden Modellen können Sie sich direkt zu Beginn der Auszahlphase bis zu 30 Prozent Ihres Kapitals als Einmalzahlung auszahlen lassen.

Unsere Partner Union Investment und R+V informieren Sie rechtzeitig vor Beginn der  Auszahlphase über alle Details, damit Sie ganz in Ruhe die passende Wahl für Ihren Ruhestand treffen können.

Ich zahle gerade nicht ein – verliere ich meinen Vertrag?

Nein, keine Sorge, auch ruhende Verträge bleiben bestehen. Das bereits angesparte Kapital bleibt investiert und die Beitragsgarantie gilt für die bis dahin eingezahlten Beträge. Sie können die Besparung jederzeit wieder aufnehmen. Sprechen Sie dazu einfach mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater.

Kann ich mein Riester-Guthaben auf ein Altersvorsorgedepot übertragen?

Ja, ab dem 1. Januar 2027 ist eine Übertragung möglich. Sie können Ihr gesamtes Riester-Guthaben auf ein Altersvorsorgedepot übertragen. Beachten Sie jedoch, dass das Altersvorsorgedepot mit und ohne Beitragsgarantie angeboten wird. Wenn Sie sich für ein Altersvorsorgedepot ohne Garantie entscheiden, sind Ihre eingezahlten Beiträge und Zulagen nicht mehr abgesichert. Lassen Sie sich deshalb vor einer Übertragung am besten persönlich beraten.

Was verliere ich, wenn ich meinen Riester-Vertrag kündige?

Bei einer förderschädlichen Kündigung müssen Sie alle erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Nach 20 Jahren Laufzeit können das schnell fünfstellige Beträge sein. Zusätzlich entfällt die Beitragsgarantie, sodass Sie nur den aktuellen Depotwert erhalten, der unter Ihren Einzahlungen liegen kann. Wenn Sie unzufrieden sind oder die Förderstruktur wechseln möchten, ist die förderunschädliche Übertragung ab 2027 in fast jedem Fall der bessere Weg. Bitte lassen Sie sich persönlich beraten.

Wie hoch ist die Kinderzulage im Altersvorsorgedepot?

Für jedes kindergeldberechtigte Kind erhalten Sie 1,– Euro Kinderzulage pro selbst eingezahltem Euro und Jahr – maximal 300,– Euro. Die Zulage fließt auf den Vertrag des Elternteils, der das Kindergeld erhält.

Welche steuerlichen Vorteile gibt es?

Eigenbeiträge und Zulagen können Sie als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Erträge aus Einzahlungen bis 6.840,– Euro pro Jahr unterliegen nicht der Abgeltungssteuer – die Besteuerung erfolgt erst in der Rentenphase, häufig zu einem günstigeren Steuersatz. Für Ihre individuelle Situation empfehlen wir eine steuerliche Beratung.

Gibt es einen Berufseinsteigerbonus?

Wer zu Beginn des Kalenderjahres noch keine 25 Jahre alt ist, erhält einmalig 200,- Euro Berufseinsteigerbonus – direkt ins AVD, zusätzlich zu den regulären Zulagen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf dieser Seite dargestellten Informationen basieren auf dem am 08.05.2026 durch den Bundesrat verabschiedeten Gesetz (Mai 2026). Änderungen im parlamentarischen Verfahren sind möglich. Fondsanlagen sind mit Risiken verbunden. Der Wert der Fondsanteile kann schwanken und unter den Wert der eingezahlten Beträge fallen. Beim Altersvorsorgedepot besteht keine Beitragsgarantie. Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für zukünftige Ergebnisse. Die dargestellten Rechenbeispiele dienen der Veranschaulichung und stellen keine Zusage künftiger Wertentwicklungen dar. Die steuerlichen Auswirkungen hängen von Ihrer persönlichen Situation ab. Wenden Sie sich für eine individuelle Einschätzung an Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater.

1 Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge vom 8. Mai 2026.

2 Stichtag: 1. März 2026. Quelle: Union Investment.