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Eine Familiengeneration steht vor einem Sonnenuntergang

Frühstart-Rente: Heute schon an morgen denken

Ab dem 1. Januar 2026 ist ein neues Kapitel der Altersvorsorge geplant: Mit der Frühstart-Rente erhalten Kinder und Jugendliche die Chance, schon früh für ihre Zukunft vorzusorgen – staatlich gefördert und mit einem klaren Ziel: finanzielle Sicherheit im Alter.

Als Teil der geplanten Rentenreform ergänzt sie das bestehende Umlageverfahren und reagiert auf die Herausforderungen des demografischen Wandels. Die gesetzliche Grundlage wird derzeit finalisiert und genießt breite politische Unterstützung.

Die Volksbank Ulm-Biberach begleitet Familien auf diesem Weg – für einen starken Start ins Leben und eine sorgenfreie Zukunft.

Was ist die Frühstart-Rente?

Die Frühstart-Rente ist als staatlich gefördertes Vorsorge­angebot für Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren geplant. Eltern oder Erziehungsberechtigte eröffnen eine Altersvorsorgelösung – und der Staat zahlt monatlich 10 € ein. Die Förderphase läuft bis zum 18. Geburtstag des Kindes.

Ab dem Monat der Eröffnung beginnt die Ansparphase, die bis zum Renteneintritt dauert. Das Kapital bleibt langfristig gebunden und kann über viele Jahre hinweg wachsen. Je früher begonnen wird, desto besser für die Rendite! 

Eine Auszahlung des angesparten Kapitals ist frühestens zum gesetzlichen Renteneintritt möglich. Bis dahin bleibt das hier eingezahlte Geld gebunden, wächst und dient konsequent der Altersvorsorge.

Voraussetzungen für die Förderung**

  • Das Kind ist zwischen 6 und 18 Jahre alt
  • Es besucht eine Schule oder Bildungseinrichtung in Deutschland
  • Der Antrag wird durch Eltern oder gesetzliche Vertreter gestellt

** Angaben basieren auf dem aktuellen Planungsstand der Bundesregierung. Änderungen vorbehalten.

Was Sie wissen sollten

Die Frühstart-Rente soll Kindern frühzeitig den Weg in eine stabile finanzielle Zukunft ebnen. Sie fördert nicht nur den Vermögensaufbau, sondern auch das Verständnis für langfristiges Sparen – und das unabhängig vom Einkommen der Familie.

Die Förderung endet mit dem 18. Lebensjahr. Eine vorzeitige Auszahlung ist nicht möglich – das Kapital bleibt bis zur Rente gebunden und dient ausschließlich der Altersvorsorge.

Jetzt informieren und früh vorsorgen – mit Ihrer „Meine Bank fürs Leben“

Gemeinsam mit unseren Verbundpartnern entwickeln wir ein attraktives Angebot – abgestimmt auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen, sobald diese feststehen.

Unsere Beraterinnen und Berater stehen Ihnen gerne persönlich oder online zur Seite, um Sie frühzeitig über die Möglichkeiten der Frühstart-Rente zu informieren. Gemeinsam schaffen wir Perspektiven – für Ihre Kinder und deren Zukunft.

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