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Eine Familiengeneration steht vor einem Sonnenuntergang

Frühstart-Rente: Heute schon an morgen denken

Mit der geplanten Frühstart-Rente sollen Kinder schon ab dem 6. Lebensjahr einen staatlich geförderten Einstieg in die private Altersvorsorge erhalten. Nach aktuellem Stand zahlt der Staat 10 Euro monatlich in ein Vorsorgedepot ein – als Startkapital für später und ohne dass dafür eigene Einzahlungen der Eltern erforderlich sind.

Die Frühstart-Rente ist Teil der geplanten Reform der privaten Altersvorsorge. Ziel ist es, Kinder und Familien früh an das Thema Vorsorge heranzuführen und die Chancen eines langen Anlagezeitraums zu nutzen. Der gesetzliche Rahmen wird derzeit vorbereitet; ein praktischer Start wird ab 2027 erwartet, mit geplanter rückwirkender Förderung für den ersten Jahrgang ab 2026.

Die Volksbank Ulm-Biberach begleitet Familien dabei, staatliche Fördermöglichkeiten frühzeitig sinnvoll für die Zukunft ihrer Kinder zu nutzen.

Was ist die Frühstart-Rente?

Die Frühstart-Rente ist ein geplantes staatlich gefördertes Vorsorgemodell für Kinder und Jugendliche. Nach aktuellem Stand können Eltern für anspruchsberechtigte Kinder ein individuelles Altersvorsorgedepot bei einem Anbieter ihrer Wahl eröffnen. In dieses Depot zahlt der Staat 10 Euro monatlich ein. Eigene zusätzliche Einzahlungen sind möglich, aber keine Voraussetzung für die staatliche Förderung.

Vorgesehen ist, dass die Förderung ab dem 6. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit gezahlt wird. Ab dem 18. Lebensjahr soll das Depot durch eigene Beiträge weitergeführt werden können, bis das angesparte Kapital später der Altersvorsorge dient. Eine Auszahlung ist nach aktuellem Stand grundsätzlich erst im Rentenalter vorgesehen.

Gerade der frühe Start macht den Unterschied: Durch den langen Anlagezeitraum kann sich bereits aus kleinen staatlichen Beiträgen über viele Jahre ein solides Startkapital für die private Altersvorsorge entwickeln.

Wer soll nach aktuellem Stand gefördert werden?

  • Das Kind ist zwischen 6 und 18 Jahre alt
  • Es besucht eine Schule oder Bildungseinrichtung in Deutschland
  • Der Antrag wird durch Eltern oder gesetzliche Vertreter gestellt
  • Zusätzliche Einzahlungen von Eltern oder anderen Angehörigen sollen möglich sein, aber freiwillig bleiben

Die konkrete gesetzliche Ausgestaltung ist noch nicht abgeschlossen. Änderungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren sind daher möglich

Was Sie wissen sollten

Die Frühstart-Rente soll Kindern frühzeitig den Weg in eine stabile finanzielle Zukunft ebnen. Sie fördert nicht nur den Vermögensaufbau, sondern auch das Verständnis für langfristiges Sparen – und das unabhängig vom Einkommen der Familie.

Die Förderung endet mit dem 18. Lebensjahr. Eine vorzeitige Auszahlung ist nicht möglich – das Kapital bleibt bis zur Rente gebunden und dient ausschließlich der Altersvorsorge.

Jetzt informieren und früh vorsorgen – mit Ihrer „Meine Bank fürs Leben“

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Frühstart-Rente werden derzeit konkretisiert. Gemeinsam mit unseren Verbundpartnern verfolgen wir die Entwicklungen aufmerksam und bereiten passende Lösungen für Familien vor, sobald die endgültigen Vorgaben feststehen.

Unsere Beraterinnen und Berater informieren Sie gerne persönlich oder online darüber, was die geplante Frühstart-Rente für Ihr Kind bedeuten kann, welche Möglichkeiten sich daraus ergeben und worauf künftig zu achten ist.

  • Sie geben Ihre Kontaktdaten ein.

  • Wir informieren Sie, sobald die gesetzlichen Rahmenbedingungen feststehen.

  • Gemeinsam besprechen wir, welche Möglichkeiten für Ihre Familie sinnvoll sind.

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