Übersteigt die Höhe Ihres zu vererbenden Vermögens den staatlich gewährten Freibetrag, müssen Ihre Nachlassempfänger Erbschaftssteuer zahlen. Ersparen Sie Ihren Erben die Abgaben, indem Sie zu Ihren Lebzeiten einen Nießbrauch vereinbaren.
Folgende Fragen sollten Sie sich rechtzeitig beantworten: Ist heute schon alles für morgen geregelt? Was ist noch zu regeln? Welche Themen liegen mir besonders am Herzen?
Auf diese Fragen und Überlegungen gehen wir gerne in Ruhe mit Ihnen ein. Dabei sehen wir unsere Aufgabe, Sie bei der Vermögensplanung als kompetenter Berater zu unterstützen. Mit Ihnen und Ihrem Steuerberater zusammen möchten wir rechtzeitig Lösungen erarbeiten und bieten individuelle Möglichkeiten für Sie, Ihre Familie und – sofern vorhanden – Ihr Unternehmen an.