Durch Unfälle oder Krankheiten kann sich das Leben ganz unerwartet verändern. Mit einer Vorsorgevollmacht sorgen Sie dafür, dass Ihre Angelegenheiten im Ernstfall von einer Person Ihres Vertrauens geregelt werden.
Warum brauche ich eine Vorsorgevollmacht?
Es kann passieren, dass Sie irgendwann nicht mehr selbst entscheiden können. Dafür kann es verschiedene Gründe geben, zum Beispiel:
- wegen Ihres hohen Alters,
- durch einen Unfall,
- oder wegen einer Krankheit.
Ein Beispiel: Sie liegen nach einem Unfall im Koma. Dann können Sie keine Miete überweisen, nicht selbst in Operationen einwilligen und auch keine wichtigen Briefe öffnen. Sie selbst sind nicht mehr ansprechbar. Aber trotzdem muss jemand für Sie Entscheidungen treffen.
Haben Sie eine oder mehrere Personen, denen Sie uneingeschränkt vertrauen, kann eine Vorsorgevollmacht das Richtige für Sie sein. Denn mit der Vorsorgevollmacht können Sie eine oder mehrere Personen bestimmen, die für Sie entscheiden, wenn Sie es nicht mehr können. Die Vorsorgevollmacht kann verschiedene Bereiche umfassen und genau auf Ihre individuellen persönlichen, finanziellen und auch geschäftlichen Verhältnisse eingehen. Der von Ihnen Bevollmächtigte kann ohne Einmischung von außen rechtlich für Sie handeln und Ihre in der Vollmacht ausgeführten Interessen für Sie wahrnehmen. Ein Gericht muss in diesem Fall nicht eingeschaltet werden. Der oder die Bevollmächtigte entscheidet.
Der Nachteil: Es gibt oft niemanden, der den oder die Bevollmächtigte*n kontrolliert. Der oder die Bevollmächtigte könnte die Vorsorgevollmacht missbrauchen und zum Beispiel Geld vom Konto nehmen. Oder er oder sie kann anders für Sie entscheiden, als Sie es eigentlich wollten. Deswegen sollten Sie nur einer Person eine Vorsorgevollmacht geben, der Sie absolut vertrauen.
Unser Tipp
Erstellen Sie eine Vollmacht, wenn Sie die Person des vollsten Vertrauens haben. Alternativ eignet sich die Betreuungssverfügung. Hier wirkt das Gericht bei Erteilung und durch Kontrolle mit. Wer die Vollmacht innerhalb der Patientenverfügung regelt, hat nur den medizinischen Teil festgelegt. Höchste Akzeptanz haben Urkunden, die von einem Notar ausgestellt wurden. Für Immobiliengeschäfte, Aufnahme von Darlehen sowie für Handelsgewerbe ist eine notarielle Vollmacht erforderlich.
Wichtig zu wissen!
Haben Sie keine Vorsorgevollmacht, bestimmt ein Betreuungsgericht eine*n Betreuer*in. Der oder die Betreuer*in entscheidet dann für Sie. Denn es muss eine Person geben, die entscheidet, wenn Sie es nicht können. Wollen Sie keine Vorsorgevollmacht, dann sollten Sie möglichst eine Betreuungsverfügung ausstellen. In die Betreuungsverfügung können Sie schreiben, wen Sie sich als Betreuer*in vorstellen könnten. Und, wen Sie auf keinen Fall als Betreuer*in haben wollen. Außerdem können Sie Ihre Wünsche und Vorstellungen bezüglich der Betreuung aufschreiben.
Unser Service für Sie
Wir stellen Ihnen hier eine Ausfüllhilfe zur Verfügung, mit der Sie schnell und bequem eine Vorsorgevollmacht vorbereiten können. Bitte beachten Sie die Rechtlichen Hinweise1 und den Haftungsausschluss2.